71
Madie stets die Wagenräder nach dem Abladen von etwaiger
Verschüttung frei, und dann erst fahre los!
Spanne die Pferde möglichst kurz in die Stränge. Lade schwere
Gegenstände, die wenig Raum einnehmen (Steine usw.) auf kurze
Wagen! Je länger der fortzubewegende Gegenstand, desto schwerer
die Last!
Prüfe das Zuggeschirr, ob es noch paßt und nicht das Tier
bei der Arbeit drückt oder scheuert! Hilf dem etwaigen Übel sofort
durch eine weiche Unterlage ab!
Wund oder lahm gewordene Pferde mußt du bis zu erfolgter
Heilung außer Gebrauch setzen und nicht einspannen!
Verwende keine scharfen Gebisse, welche die Zunge des Pferdes
zersägen, zerquetschen oder einschnüren!
Laß hingegen Hinterzeug am Geschirr anbringen, damit die
Pferde es beim Zurückschieben des Wagens leichter haben!
Denke daran, warmgelaufenen Tieren, sobald sie im Freien
längere Zeit stillstehen müssen, eine Decke überzubreiten! Bei rauher
Witterung ist dies doppelte Pflicht!
Setze dich nicht im Wirtshaus längere Zeit fest, während die
erschöpften Pferde in brennender Sonnenglut, in eisiger Kälte oder
im Regen hungernd und dürstend draußen stehen!
In heißer Jahreszeit und bei staubigem Wetter wasche die
Nüstern des Tieres öfters mit kaltem Wasser aus! Besorge ihm
zum Schutz gegen Sonnenbrand einen Strohhut!
Gegen Fliegen und Mücken sind langer Schweif und lange
Mähne der wirksamste Schutz; suche also das Kupieren der Pferde
zu bekämpfen!
Im Winter sorge dafür, daß bei eingetretenem Schneefall oder
Glatteis der Hufbeschlag sofort geschärft wird! Besser: Du schaffst
Eisen mit einzuschraubenden Stollen und Griffen an!
Versäume auch zur Winterszeit nie, das Geschirr über Nacht
im warmen Stalle aufzuhängen, damit das Gebiß nicht dem Tier
eiskalt ins Maul gelegt wird!
Fällt das Pferd im Gespann hin, so stränge es in Ruhe ab und
lege ihm die Vorderfüße zurecht! Ist der Boden glatt, so streue Sand
oder lege eine Decke unter die Vorderhufe!
Ist das Pferd zuletzt alt und arbeitsunfähig, so lasse es mög¬
lichst schmerzlos töten! (Schuß ins Ohr, Axthiebe auf die Stirn.)
Niemals aber lasse das Tier bei vollem Bewußtsein abstechen!
Verkaufst du ein arbeitsunfähiges Pferd zum Schlachten, sc
bedinge schriftlich, daß es wirklich auch getötet und nicht noch weiter
geschunden wird!
Tierschutzverein.