486 Heilkunde und Krankenpflege im Mittelalter.
Ursprünglich gebrauchte man fast nur vegetabilische Arzneistoffe, die
Entstehung wirklicher Apotheken hing wohl mit den Fortschritten der Che¬
mie und der häufigeren Anwendung mineralischer Stoffe zusammen. Meist
wurden die Apotheken durch die Stadtärzte beaufsichtigt, und durch Auf¬
stellung von Taxen suchten die Magistrate das Publikum vor Übervorteilung
zu schützeu. In süddeutschen Apotheken wurden die Arzneistoffe, abgesehen
von den einheimischen, meist aus Venedig bezogen. Für Danzig bezog 1379
der dortige Magistrat die Arzueiwareu aus Flandern.
Außer den Rezepten, welche die Ärzte für einzelne Krankheiten ver¬
schrieben, verfertigten die Apotheker auch im voraus Medikamente für be¬
stimmte Krankheiten. Aber der Apotheker sollte ihre Bereitung nur in
Gegenwart und unter Aufsicht eines Arztes vornehmen; der letztere war
verpflichtet, auf die Gefäße, in welchen folche Arzneien aufbewahrt wurdeu,
Jahr, Mount und Tag der Bereitung zu schreiben. Zu derartigen Medika¬
menten gehörten u. a. der Theriak, Opiata, gebrannte Wasser, Pillen wider
die Pest, „so mau nennet sine cura".
Mit dem Worte Hospital oder Spital bezeichnete man im Mittelalter
nicht bloß ein Krankenhaus, sondern es bedeutete sowohl Armen-, als
Versorgnngshans, manchmal sogar soviel als Herberge. Ein Hospital diente
neben der Heilung der Kranken auch der Verpflegung alter Latte und armer
Reisender oder einem dieser Zwecke allein. Das Hospital zum heiligen
Geist in Frankfurt hatte jene dreifache Aufgabe. Diente ein Hospital nur
als Krankenhaus, so nannte man es auch Siechenhaus. Neben den klöster¬
lichen Spitälern gab es auch städtische, über welche städtische Beamte, die
oft jährlich neu gewählt wurden, die Aufsicht führten. Gewöhnlich war die
Spitalverwaltung aus drei Beamten zusammengesetzt, deren zwei aus der
Zahl der Ratsherren, einer aus dem Auffeherperfonal des Spitals ge¬
nommen wurden. Die Klosterregeln enthalten sehr oft ausführliche Bestim¬
mungen über die Verpflegung der Kranken. Im Kloster Hirschau hatte matt
für Gelähmte schon im 11. Jahrhundert besondere Tragsessel.
Die Spitäler hatten meist ihre eigenen Kapellen, oft auch besondere
Priester. In Schlettstadt bekamen die Aussätzigen 1290 eine besondere Kirche,
und in Straßburg wurde 1415 eine Kapelle der Aussätzigen eingeweiht. In
manchen Städten gab es auch ein besonderes Judenspital. In Frankfurt
war dasselbe zugleich Wirtshaus und Krankenhaus und ursprünglich nur
für fremde Juden bestimmt.
Die sogenannten „Elenden-Herbergen" oder „Pilgerhäuser" waren zu
einer Zeit notwendig, wo es nicht überall entsprechende Wirtshäuser gab
und die Reisenden keine gesicherte Unterkunft fanden. In diesen Herbergen
wurden gesunde und tiermögliche Reisende gegen eine bestimmte Gebühr eine
Nacht verköstigt und gelagert, kranke länger, je nach ihrem Zustande. Zu
Limburg a. d. Lahn wurde 1358 ein Pilgerhaus mit der Spitalverwaltnng
verbunden, in welchem den Pilgern „Feuerung, Salz und Geräte, ihre
Speisen zu kochen" geliefert werden sollten. In Heidelberg bestand eine