XLVI.
EIN DEKRET AUS DEM SIEBZEHNTEN
JAHRHUNDERT GEGEN DIE BLUT¬
BESCHULDIGUNG
SCHUDT, JÜDISCHE MERKWÜRDIGKEITEN. II., 328
DEMNACH, hiebevor sowohl als erst jüngsthin ein
und andermahl, wider die allhiesige Judenschaf ft
einiges Geschrey ausgesprengt worden, ob hätten diesel-
bigen einige Christen-Kinder, ohnwissend zu was Ende,
auffgefangen oder auffangen wollen, hierüber auch von
gnädigster Herrschaft wegen jedesmal, sobalden etwas
solches erschollen, mit allem Fleiss und Ernst inquiriert
worden, ob es etwas sich dergleichen hervorthun möchte.
Bey genauer Untersuchung aber, sich niemahlen das Ge¬
ringste, sondern vielmehr soviel befunden, das es ein lee¬
res und von boshafftigen Leuten erdichtetes Geschwätz
gewesen, Eingangs gedachte allhiesige Judenschaft aber
hierob sich wehmühtig beklaget, das sie durch dergleichen
falsche Inzichten, sowohl allhier im Land, als der Nach¬
barschafft, unschuldter Weiss, in üblen Nachruf gesetzt
wurde;Als wird hiermit nicht allein allen und jeden dieses
Land-Gerichts Unterthanen und Ingesessenen, die Un-
erfindlichkeit und Nichtigkeit dergleichen Ausstreuens zu
erkennen gegeben, sondern auch alle und jede, die sich
unterstehen wollten, gleiche falsche Inzichten ihnen Ju-
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