Vorwort. 
Ehe das deutsche Lesebuch von Evers und Walz ganz abgeschlossen 
werden konnte, ist Direktor Evers durch den Tod von seiner reichen Lebens¬ 
arbeit abgerufen worden. Wohl hat er noch das Manuskript zur ersten 
Hälfte des Primateiles selbst mit vollendet, aber für die Bearbeitung der 
zweiten Hälfte trat auf Wunsch der Verlagsbuchhandlung der mitunter¬ 
zeichnete Dr. Alfred Kühne, Oberlehrer in Charlottenburg, an Stelle des 
Verstorbenen ein. 
Der vorliegende Teil für Prima schließt sich aufs engste an den 
für Obersekunda bestimmten an. Er enthält in der ersten Abteilung 
44 Aufsätze zur deutschen Literatur. Zur Einleitung wird die Ent¬ 
wicklung der deutschen Sprache und Literatur in Wechselwirkung mit der 
Weltkultur geschildert. Im Mittelpunkte steht den Lehrplänen entsprechend 
die klassische Periode der deutschen Literatur. Aus den Werken des 
einzelnen Dichters sind in der Regel nur solche, oft schwer zugäng¬ 
liche, Abschnitte abgedruckt, die für den Menschen und Künstler charakteristisch 
sind. Daneben gestellt sind gleichzeitige Zeugnisse oder moderne Dar¬ 
stellungen über den Dichter und seine Werke. Beides vereint soll ein 
lebendiges Gesamtbild der Persönlichkeit und ihres Wirkens ver¬ 
mitteln. Daran schließen sich Aufsätze über die deutsche Literatur des 
19. Jahrhunderts und über die Theorie der Dicht- und Schau¬ 
spielkunst. Ein Anhang gibt die wichtigsten Jahreszahlen zur Literatur- 
und Geistesgeschichte. 
Die zweite Abteilung enthält 38 Aufsätze zur Geschichte, zur 
Wirtschafts-, Rechts- und Staatslehre, zur Kunst und zur 
philosophischen Propädeutik. Die Aufsätze sind aus Meisterwerken 
unsrer überreichen deutschen Prosaliteratnr ausgewählt. Besonders wertvoll 
war es, daß das Monumentalwerk der Kultur der Gegenwart (heraus¬ 
gegeben von P. Hinneberg, verlegt von B. G. Teubner) in umfassendem 
Maße benutzt werden konnte. 
Die Aufsätze zur Geschichte heben die entscheidenden Faktoren der 
Kulturentwicklung hervor und suchen besonders in das Verständnis von 
Welt- und Lebensanschanungen der Vergangenheit einzuführen, etwa in der 
Art, wie das P. Lorentz (Ztschr. f. Gymnasialwesen 1904 S. 465 f.) für 
wünschenswert erklärt hat. 
Die anschließenden Aufsätze zur Wirtschafts-, Rechts- und Staats¬ 
lehre wollen der staatsbürgerlichen Erziehung dienen. Dazu gehört 
nicht nur historische Bildung, sondern auch Kenntnis der modernen Wirt- 
schafts- und Rechtsordnung. Daß diese die höhere Schule wenigstens in 
den Grundzügen vermittelt, erscheint als eine unabweisbare Forderung, 
und deshalb sind einige Aufsätze aufgenommen, die diesen Stoff behandeln. 
Der Abschnitt „Zur Kunst" soll trotz seiner im wesentlichen zeitlichen 
Anordnung nicht Kunstgeschichte lehren, sondern zu künstlerischem Schauen 
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