Vorwort.
Ehe das deutsche Lesebuch von Evers und Walz ganz abgeschlossen
werden konnte, ist Direktor Evers durch den Tod von seiner reichen Lebens¬
arbeit abgerufen worden. Wohl hat er noch das Manuskript zur ersten
Hälfte des Primateiles selbst mit vollendet, aber für die Bearbeitung der
zweiten Hälfte trat auf Wunsch der Verlagsbuchhandlung der mitunter¬
zeichnete Dr. Alfred Kühne, Oberlehrer in Charlottenburg, an Stelle des
Verstorbenen ein.
Der vorliegende Teil für Prima schließt sich aufs engste an den
für Obersekunda bestimmten an. Er enthält in der ersten Abteilung
44 Aufsätze zur deutschen Literatur. Zur Einleitung wird die Ent¬
wicklung der deutschen Sprache und Literatur in Wechselwirkung mit der
Weltkultur geschildert. Im Mittelpunkte steht den Lehrplänen entsprechend
die klassische Periode der deutschen Literatur. Aus den Werken des
einzelnen Dichters sind in der Regel nur solche, oft schwer zugäng¬
liche, Abschnitte abgedruckt, die für den Menschen und Künstler charakteristisch
sind. Daneben gestellt sind gleichzeitige Zeugnisse oder moderne Dar¬
stellungen über den Dichter und seine Werke. Beides vereint soll ein
lebendiges Gesamtbild der Persönlichkeit und ihres Wirkens ver¬
mitteln. Daran schließen sich Aufsätze über die deutsche Literatur des
19. Jahrhunderts und über die Theorie der Dicht- und Schau¬
spielkunst. Ein Anhang gibt die wichtigsten Jahreszahlen zur Literatur-
und Geistesgeschichte.
Die zweite Abteilung enthält 38 Aufsätze zur Geschichte, zur
Wirtschafts-, Rechts- und Staatslehre, zur Kunst und zur
philosophischen Propädeutik. Die Aufsätze sind aus Meisterwerken
unsrer überreichen deutschen Prosaliteratnr ausgewählt. Besonders wertvoll
war es, daß das Monumentalwerk der Kultur der Gegenwart (heraus¬
gegeben von P. Hinneberg, verlegt von B. G. Teubner) in umfassendem
Maße benutzt werden konnte.
Die Aufsätze zur Geschichte heben die entscheidenden Faktoren der
Kulturentwicklung hervor und suchen besonders in das Verständnis von
Welt- und Lebensanschanungen der Vergangenheit einzuführen, etwa in der
Art, wie das P. Lorentz (Ztschr. f. Gymnasialwesen 1904 S. 465 f.) für
wünschenswert erklärt hat.
Die anschließenden Aufsätze zur Wirtschafts-, Rechts- und Staats¬
lehre wollen der staatsbürgerlichen Erziehung dienen. Dazu gehört
nicht nur historische Bildung, sondern auch Kenntnis der modernen Wirt-
schafts- und Rechtsordnung. Daß diese die höhere Schule wenigstens in
den Grundzügen vermittelt, erscheint als eine unabweisbare Forderung,
und deshalb sind einige Aufsätze aufgenommen, die diesen Stoff behandeln.
Der Abschnitt „Zur Kunst" soll trotz seiner im wesentlichen zeitlichen
Anordnung nicht Kunstgeschichte lehren, sondern zu künstlerischem Schauen
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