Die Machtverhältnisse der beiden Parteien. 
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Geschäften zurückkehrten. Die wohlhabenderen Bürger und die in Athen 
ansässigen Fremden zogen als Hoplüen ins Feld. Ihre Schntzwaffen 
waren Helm, Panzer, Schild und Beinschienen, ihre Trutzwaffen Lanze 
und Schwert. Als Reiter dienten mir die Bürger der beiden ersten 
Klassen. Athen hatte deren im Anfange dieses Krieges zwölfhundert. Geringe 
Bürger und Insassen dienten als Leichtbewaffnete, mit Bogen, Wurfspießen, 
Schleudern oder auch bloß mit Knütteln bewaffnet. Die Stärke eines 
jeden Heeres lag in den Schwerbewaffneten. In dieser Beziehung stand 
also Athen seinen Feinden bei weitem nach, da es nur von zwei Städten 
seiner Bundesgenossenschuft, von Platää und Naupaktus, und auch von 
diesen nur wenige Mannschaft dieser Art an sich ziehen konnte. Dagegen 
hatten die Athener eine Seemacht von dreihundert eigenen Kriegsschiffen; 
daneben konnten die Bundesgenossen auf den Inseln Chios, Lesbos, Za- 
kynthos und Korctjm, sowie die Verbündeten in Akarnanien ihnen zweihun¬ 
dert Kriegsschiffe stellen; dazn kamen ihre Unterthanen auf den Inseln 
des Archipelagus, an den Küsten Kleinasiens, Macedoniens und des 
Hellesponts, welche jährliche Steuern zahlen mußten. Die Peloponnesier 
konnten sich mit der Seemacht der Athener bei weitem nicht messen, wie 
diese wieder bezüglich der Landmacht sehr zurückstanden. Jene hatten 
auch keine gemeinschaftliche Kriegskasse und überhaupt geringere Geld¬ 
mittel ; Athen dagegen hatte bei Beginn des Kriegs sechstausend Talente, 
bei 25 Millionen Mark, in seiner Schatzkammer, hatte den zehnten Teil 
dieser Summe als jährliche Steuer seiner Unterthanen zu beziehen und 
außerdem noch andere Hilfsquellen. 
Perikles stand mit dem spartanischen Könige Archidamns, welcher 
an der Spitze der Peloponnesier in Attika einfallen sollte, in gastsrennd- 
schaftlichem Verhältnisse. Daher hielt er es für möglich, daß derselbe bei 
der Verheerung des attischen Gebietes aus Rücksicht auf dieses Verhältnis 
oder auch vielleicht nach einer von Hause mitgebrachten Anweisung seine 
Besitzungen verschonen möchte, um ihn so bei seinen Mitbürgern zu ver¬ 
dächtigen, als ob er mit den Feinden in geheimem Einverständnisse sich 
befände. Darum erklärte er in der Volksversammlung, Archidamns sei 
sein Gastfreund. Wenn aber derselbe die Pflanzungen und Gebäude der 
andern Athener verheere und die seinigen schone, so sollten sie hinfort 
nicht mehr sein Eigentum, sondern das des Staates sein. Er verband 
damit die wiederholte Ermahnung, das bewegliche Eigentum vom Lande 
iu die Stadt zu bringen, aber sich in keine Feldschlacht einzulassen, zu 
Lande sich auf die Verteidigung der Stadt und der Häfen, sowie der
	        
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