bis zur Auflösung des deutschen Reichs.
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gegen die übrigen Verbündeten desto entschiedenere Vortheile
zu Lande.
§ 206. Polens Untergang durch die zweite
und dritte Theilung, 1793 — 95. Die im Westen gegen
die Franzosen erlittenen Verluste der Oesterceichec und Preußen
wurden durch Gebietserweiterungen im Osten vollständig auf.
groben. Während des russisch - österreichischen Krieges gegen
die Türken hatten die Polen bereits den Plan gefaßt, durch
Schaffung einer neuen Constitution sich namentlich Rußland
gegenüber wiederum eine mehr unabhängige Steilung zu ge¬
ben , bei dessen Ausführung ihnen der König von Preußen
seine Unterstützung versprach. Und als diestr 1790 sogar eine^ ct«cneue
Allianz mit Polen schloß, so kam die neue Constitution kurzConstinilion
nach Jahresfrist bereits zu Stande: „Der König — aus dem
kursächsischen Hause — sollte mit einem ihm beigeordneten ge-
Heimen Rath die Exekutive haben, während die gesetzgebende
Gewalt den Ständen in der Landboten - und Senatoren - Kam¬
mer zufiele. Das liberum veto wurde abgeschafft. Zur Aus¬
übung der Justiz sollten besondere Männer gewählt werden.
Für die herrschende Religion wurde die katholische erklärt, doch
ohne darum andern Confessionen die Freiheit ihres Cultus zu
nehmen. Zur Beschützung dieser Constitution gegen äußere
Feinde sollte ein stehendes Heer errichtet werden." Aber in
Polen selbst erhob sich gleich gegen die neue Ordnung der
Dinge eine Oppositionspartei. und schloß eine ConföderationConfödenn.
zu Targowicz. Und kaum hatte die russische Kaiserin ihren 9'
Krieg mit der Türkei beigelegt, so verband sie sich mit den^'Ä
Unzufriedenen und ließ ihre Truppen in Polen einrücken. Die lmn.
noch nicht gehörig organisirte Nationalmacht der Polen unter
Anführung des Joseph Poniatowsky und Thaddäus Kosciusko
konnte keinen kräftigen Widerstand leisten und als der König
sogar nach der Niederlage bei Dubienka von Rußland sich be-'^n?,,'bx^
wegen ließ, der Targowiczer Consöderation beizutreten, so war Dubieirka.
es bald um die neue Constitution geschehen. Preußen, dem
ein Krieg mit der französischen Republik bevorstand, hatte nicht
nur nicht die Constitutionellen unterstützt, sondern schloß viel¬
mehr ein Bündnis; mit Rußland, um bei dem in Polen auf-
tauchenden Jacobinismus die Grenzen des Landes zu eigenerAwein-Thn-
Sicherstellung einzuschränken. So kam es 1793 zur zweiten*""2
Theilung Polens, worin Preußen außer den Städten Thorn^' Rußland!
und Danzig das Meiste von Großpolen (Südpreußen), Ruß- 1793.
land aber beinahe halb Litthauen erhielt. Ein polnischer
Reichstag zu Grodno bestätigte förmlich diese Beschränkung
auf ein Drittel der bisherigen Besitzungen.
Um die innere Ruhe im Lande zu sichern, blieben einzelne