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die gewebten Wandteppiche, Tisch- und Handtücher mit Ornamenten
und Figuren mehr und mehr in Brauch, besonders die flandrisch-
burgundischen Gobelins; unter ihnen wieder die von Arras gediehen zu
hoher künstlerischer Vollendung. Schon früh waren durch die Vermittelung
der Kirche die römischen teppichartigen Tücher bekannt geworden, die
zum Abschluß der einzelnen Hausräume dienten. Durch die Kreuzzüge
hatten sodann die abendländischen Krieger die morgenländischen Teppiche
kennen gelernt; auch die spanischen Araber lieferten treffliche Webereien
mit wundervollen Mustern. Man kaufte sie gern, denn das reicher sich
ausstattende mittelalterliche Haus brauchte die großen Gewebe, um bei
festlichen Gelegenheiten die kahlen Wände der Säle bunt und anmutig
zu bekleiden. Unsere Gedichte des 12. und 13. Jahrhunderts erzählen
an vielen Stellen von den Wandbehängen, die, wenn sie besonders
kostbar sein sollten, von Gold und Seide durchzogen waren. Sie hingen
an Ringen, die in Stangen liefen; so wurden sie verschiebbar und schlossen
die Eingänge oder flössen in schweren Falten an der Wand von der
Höhe des Saales herab. Die eingewebten Bilder boten meist Szenen
der geselligen Unterhaltung, Darstellungen aus Romanen oder aus der
volkstümlichen Sage.
Die Kleidung der Menschen vermied allmählich die bunten Farben;
die Kostbarkeit der Stoffe nahm dagegen zu; Gewänder aus Saml,
Seide und schwerem Tuche fanden auch in den Kreisen der wohlhabenden
Bürgerschaft Eingang; man verzierte sie nicht mehr mit bunten Borten,
dafür aber um so lieber mit herrlichen Spitzen aus Seide und Leinen¬
garn. Die Herstellung dieser Erzeugnisse weiblicher Kunstfertigkeit ries
einen neuen Wettstreit in allen Ländern des westlichen Europa hervor;
deutscher Geschmack der Erfindung und deutscher Fleiß in der Aus¬
führung haben bis auf unsere Zeit in diesem Wettkampfe stets mit Ehren
bestanden
97. l)eul8Llie8 Klorterteben im 10. Jahrhundert.
Viktor von Scheffel.
Auf ihrer Burg Hohentwiel saß Frau Hadwig, die junge Witwe
des Schwabenherzogs; es waren ihr die Erbgüter des Hauses und
mannigfalt Befugnis, im Land zu schalten und zu walten, verblieben,
sowie die Schutzvogtei über das Hochstift Konstanz und die Klöster
um den Bodensee. Eines Tages beschloß sie, den Mönchen in dem