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ohne ihm auch nur einen Anteil an den Aktien zu gewähren.
Jenem Engländer freilich, der ihnen den Weg durch die Ebene
empfahl, zahlten die Leipziger Kaufleute für feine kurze Reife
fast 7000 Taler; denn daß ein Brite höher gelohnt werden müsse
als ein Deutscher, bezweifelte damals niemand. Wie viel Unfug
stiftete doch die deutsche Ausländerei auch im Eisenbahnwesen an!
Nur aus Nachahmungslust wurde die allzu schmale Spurweite der
Stephenfonschen Bahn von der Leipzig-Dresdener Gesellschaft
und nachher auch von den andern deutschen Bahnen angenommen.
Und welche Flut von französischen oder französisch klingenden
Wortungetümen drang jetzt in unsre Sprache ein! Die
Deutschen hatten im Eisenbahnwesen von den Franzosen nichts
zu lernen, sondern schritten ihnen voran; und doch redeten sie
von der Kompanie, ihren Billet-Expeditionen und Kondukteuren,
von Perrons, Waggons, Coupes und Extra-Convois.
Unerbittert durch seine Leipziger Erfahrungen arbeitete
List rastlos weiter. Um seiner Bahn die Fortsetzung nach
Norden zu sichern, begab er sich 1836 nach Magdeburg, und
die Kaufmannschaft, die erst vor sechs Jahren alle Eisenbahnplüne
abgewiesen hatte, nahm ihn jetzt mit offenen Armen auf; allen
voran der wackere Oberbürgermeister Francke. Die Magdeburger
rühmten sich: unsre Eisenbahn nach Leipzig wird die erste Bahn
der Welt sein, welche die Grenzen verschiedener Staaten durch¬
schneidet! Francke trat an die Spitze eines Ausschusses und
sendete nach Berlin eine Eingabe. So brachte List auch in
Preußen die Kugel ins Rollen.
Die Verhandlungen währten sehr lange. Eine Kommission
aus Räten aller Ministerien ward gebildet. Aber der Gegenstand
war noch so neu, so unberechenbar, so gänzlich unerprobt,
daß niemand sich einen Sachkenner nennen durfte und die
tüchtigsten Männer in ihren Meinungen sehr weit auseinander¬
gingen. Nach langen Kämpfen begannen sich die Meinungen
doch zu klären. Den Staatsbau empfahl unter den hohen
Beamten niemand. Ein solches Wagnis erschien zu groß für
die beschränkten Finanzen. Andrerseits wollte der König
auch nicht den Privatgesellschaften ein gemeinschädliches Allein¬
recht gewähren. — So entstand, noch bevor die erste große
deutsche Eisenbahn vollendet war, das preußische Eisenbahngesetz
vom 3. ''November 1838, das zur Regelung ganz unbekannter
Verhältnisse bestimmt war und doch ein halbes Jahrhundert
voll ungeahnter Wandlungen lebenskräftig überdauert hat.
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