Dritter Abschnitt
Adel und Hansa in ihren letzten Kämpfen.
Götz von Berlichingen. Franz von Sickingen.
Ulrich von Hutten. Jürgen Wullenweber.
Götz von Berlichingen.
1.
2öohl war zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts bereits jene Zeit
vorüber, wo der freie Deutsche keine andere Beschäftigung für seiner wür¬
dig erkannte, als den Krieg; doch war jener Geist noch keineswegs ausge¬
storben, zumal in demjenigen Theile des Volkes, welcher sich stolz für die
allein echte Nachkommenschaft der alten freien Deutschen hielt, die nur zum
Kriegen und Herrschen geboren wären, — unter dem Adel. Dieser sehr
zahlreiche Stand, welcher doch nur theilweis mit Gütern und Burgen ver¬
sehen war, dennoch aber jeden bürgerlichen Nahrungszweig verächtlich von
sich wies, war sehr übel berathen, wenn es nicht irgendwo Krieg gab; ja
mancher adelige Ritter mußte aus Noth ein Räuberleben führen. Kaiser
Maximilian I. setzte indeß dem Faustrecht kräftige Schranken; er verbot
nicht nur jede Selbsthülse, sondern setzte auch ein Gericht ein aus erfahre¬
nen Männern, das Reichskammergericht, vor welchem selbst jeder
Neichssürst belangt werden konnte und bei dem jeder Deutsche sich Recht
suchen sollte. Es bekam seinen Sitz anfangs in Frankfurt a. M., nachmals
in Speier und zuletzt in Wetzlar. Um vie Ordnung besser handhaben zu
können, theilte Maximilian das deutsche Reich in zehn Kreise ein, die von
Norden nach Süden gerechnet folgende waren: der westphälische, ober¬
sächsische, niedersächsische; der burgundijche, niederrheinische, fränkische,
Grube, Geschichtsbilder. III. 8