Full text: Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen

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Eimmddreißigster Abschnitt. 
Deutschland unter Maximilian I. Einführung des ewigen Landfrieden», des 
Reichskammergerichts und de« Postwesens. Eintheilung Deutschlands in zehn 
Kreise. Erfolgreiche Verbindung zur Vergrößerung seiner Hausmacht. Gegen 
dar Ende seiner Regierung beginnt die Äeformation und breitet sich unter 
seinem Nachfolger, Karl V., immer weiter aus. 
Maximilian I. (1493—1519). — In jener so vielfach auf¬ 
geregten und sich völlig umstaltenden Zeit, von 1493 bis 1519, 
regierte in Deutschland Maximilian I., der Sohn Friedrich'« IV. 
Dieser war einer der herrlichsten Regenten Deutschlands; in allen 
seinen Handlungen bewies er sich thätig, rasch und unternehmend. 
Immer voran, wo eö Deutschlands Ehre galt, bildete er auch den 
Mittelpunkt einer großen geistigen Thätigkeit. Die ersten Dichter 
und Künstler waren von ihm hochgeehrt. Er war ihr Freund. Er 
selbst sprach mehre Sprachen, schrieb mehre Bücher. Ihm hat 
Deutschland viele nützliche Anstalten zu verdanken. Er war es, der 
dem wilden Fanstrecht ein endliches Ziel setzte. Im Jahre 1495 
hielt er einen Reichstag zu Worms, auf welchem der ewige Land¬ 
sriede beschlossen wurde. Bei Strafe der Reichsacht, bei Verlust 
aller Lehen und Rechte sollten nunmehr alle Befehdungen aufhören. 
Die bereits milder gewordenen Sitten und die durch die Erfindung 
des Schießpulvers veränderte Kricgsführung, welche den Raub¬ 
rittern hinter den Mauern ihrer Felsenburgen keinen Schutz mehr 
ließ, waren zur Erreichung dieses Zieles sehr günstig. 
- Sollte aber dieser Landfriede Bestand haben, so mußte auch 
nothwendig ein Gerichtshof vorhanden sein, bei welchem Jeder sein 
Recht nachsuchen konnte. Es wurde deshalb ein Reichskammer¬ 
gericht angeordnet, das aus einem Kammerrichter und sechzehn Bei¬ 
sitzern bestand. Am 31. Oktober 1495 wurde es zu Frankfurt a. M. 
eröffnet; nachher wurde es nach Speyer, und im Jahre 1689 nach 
Wetzlar verlegt. Um Ruhe und Ordnung besser zu handhaben, 
wurde Deutschland in zehn Kreise getheilt. Diese waren: der öster¬ 
reichische, bayerische, schwäbische, fränkische, oberrheinische, kurrhei¬ 
nische , westfälische, niedersächsische, obersächsische und burgundische 
oder niederländische. Jeder Kreis hatte seinen besonderen Vorsteher 
und Kriegshauptmann. Bei Ruhestörungen bot dieser immer die 
bewaffnete Mannschaft, das sogenannte Kreiskontingent, auf. So
	        
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