Full text: Die Geschichte des Mittelalters enthaltend (Bd. 2)

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K. F. Eichhorn deutsche Etats- und RcchlSgeschichtc. Bd. 3. $. 395. 
Einige zwischen diese, die Wahl und Krönung eines Hauptes 
der deutschen Republik betreffende Bestimmungen eingescho¬ 
bene Artikel enthalten Gesetze über den Landfriden. So erhielt 
Deutschland, nachdem die Wahl seines Oberhauptes von dem Ein¬ 
flute deö PabsteS früher unabhängig erklärt worden war, nun in 
der festen Anordnung der Wahl selbst sein erstes Grundgesetz, wel¬ 
ches zugleich den Kurfürsten die Mittel bot, sich innerhalb der ih¬ 
nen zustehenden Territorien zu wirklichen Landesherren, und ihre 
fürstliche Gewalt zu dem Hauptverhältniffe, des Königs höhere Ge¬ 
walt zu einer völligen Nebensache zu machen. Alle anderen Für¬ 
sten, besonders die, welche sich zeithcr den zu Kurfürsten ernantcn 
gleich gehalten hatten, suchten nun natürlich wenigstens zu den ih¬ 
nen untergebenen Territorien ein ähnliches landeSherlicheS Vcrhält» 
niss zu gewinnen und den kleineren Reichsständen, den Städten 
und dem reichsfreien Adel, blib nur das Mittel der EideSgcnvßen- 
fchaften zu ihrem Schutze. 
Die bedeutendste Landcrwcrbung König Karls für daS lützclbur- 
gische HauS war die der Mark Brandenburg, welche mit tyrolischcn 
Angelegenheiten zusammcnhieng. Margaretha, die Witwe Ludwigs 
von Ober-Baiern ''und Erbin von Tyrol, hatte, als ihr Sohn 
Meinhard sich mit einer habsburgischcn Prinzessin vermählte, deren 
Brüdern Tyrol zugesagt für den Fal, daß Meinhard ohne Erben 
stürbe. So kam es im Januar 1363. Gegen die Habeburgischen 
Ansprüche trat Herzog Stephan von Rider-Baiern, Meinhards 
Oheim, auf; geriet aber zugleich mit seinen Brüdern, Ludwig dem 
Römer <s. g. weil er in Rom geboren) und Otto, welche von dem älte¬ 
ren Ludwig, der Tyrol'erheiratet, 1351 die brandenburgischcn Marken 
abgetreten erhalten hatten, in Streit, weil er Meinhards Anteil an 
den bairischen Herschaften für sich allein behielt. Im Fcbr. 1364 
crkante König Karl die»-Ansprüche der Habsburger auf Tyrol als 
rechtmäßig an; und mit den gegen Stephan erbitterten brandcn- 
burgischen Balcrfürstcn hatte er schon im März 1363 eine Erbver¬ 
brüderung geschloßen, welche nach lange» Verhandlungen, und als 
1373 dem Herzoge Otto die Verbindung mit Lüßelburg und die 
Zurücksetzung seiner Blutsverwandten reute, veranlaßte, daß Karl 
die Abtretung der Mark noch bei Otto's Lebzeiten am I5ten Aug. 
1373 erzwang durch den Fürstenwalder Vergleich. Außer Böhmen 
und den Marken war nun im Osten Deutschlands in den Händen 
dcS lützelburgischcn Geschlechts n) die Markgrafschaft Mähren, 
welche König Johan seinem andern Sohne, Johann und dessen 
Nachkommen überlaßen, bis diese Linie wider auSstarb mit JohanS 
Söhnen Jodocus und Procop; d) Schlesien wo schon König 
Johann bedeutende Eroberungen gemacht, und was Karl nach dem 
Tode seines Schwiegcrvatertö, des letzten freien polnischen Fürsten
	        
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