Full text: [Th. 2, [Schülerbd.]] (Th. 2)

Dritte Periode» 
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und wurde 1460 unter die marburgische und dasselsche Linie 
getheilt, aber von Wilhelm It. im I. 1500wieder vereinigt. 
Heinrich Burwin, ein Tochtekinann Heinrichs des Löwen, 
erbaute in dem Landetstriche jenseits der Elbe Güstrow*) (1226). 
Sei» gleichnamiger Sohn theilte das Land in Werde und Güst¬ 
row; in der Folge entstanden zwei weitere Linien, die sich aber 
um die Mitte des vierzehnten Jahrhunderts in die Mecklen¬ 
burgische und Werlische vereinigten. Erstere erlangte im 
Jahre 1548 die Herzog!. Würde und wurde durch de« Ankauf von 
Stargard und der Grafschaft Schwerin vergrößert, JmJatzre l47l 
vereinigte Herzog Heinrich von Schwerin das ganze Land, 
welches erst im Jahre 1621 wieder in Güstrow (bis 1695) N»ö 
Schwerin getheilt wurde, von welchem sich darauf Sttelitz 
abzweigte. 
Das Herzogthum Pommern**) wurde im Jahre 1Ü95 
in die Stettin'sche und Wolgast'sche Linie getheilt. Letztere 
erwarb im Jahre 1525 Rügen und theilte sich späterhin mehrfach, 
bis Bogislaw 1478 wieder ganz Pommern pereinigte- 
Holstein Stormarn und Dithmarsen, ***) zu welchen 
im Jahre 1540 noch Schleswig kam, standen bis zum Jahre 
1449 unter der Herrschaft der Grafen von Schauenburg. 
Nach dem Erlöschen dieses Hauses wurde Christian I., König 
von Dänemark, durch die Stände des Landes zum Herrscher 
gewählt, jedoch unter den Bedingung, daß er Schleswig und Hol¬ 
stein nie mit Dänemark vereinigen wolle, worauf Holstein, Stor- 
marN und Dithmarsen vom Kaiser Friedrich HI. Zu einem vom 
deutschen Reiche lehnbaren Herzogthnme erhoben wurden. 
Die Grafschaft Würtem berg****) wurde durch Kampf, 
Erheiralhung, (besonders der Grafschaft Mdmpekgard), durch 
M) Z. A. v. Rudloff, Handb. der Meklenb. Geschichte, Schwerin 1794, 
•“) Godebusch, Grundriß der pommerischen Geschichte, Strals. 1778. 
•**) P. F. Suhm, Gesch. ». Dänemark, Norwegen u. Holstein, au§ b. 
Dän. v. Peterson, Leipz.1777. 
««») Sattler Gesch. v. Wiirtemberg unter den Grafen, Ulm 1774; 
Spittler, Gesch. Würtemb. unter der Negierung der Grafen u.
	        
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