Full text: Lehrbuch der Geographie für die mittleren und oberen Klassen höherer Bildungsanstalten sowie zum Selbststudium

564 Buch VITT. Europa. Cap. IX. Deutschland u. die germ. Nachbarl, 
L a » d d r a st c i Hildesheim. Fürstenthum (Bisthum) H i i d c s ki e i m , 
1803 fäcularifiert: HildeSheim, 18 T. Ew„ Alfeld, Elze. Fürstenthum 
Göttingen: Göttin gen, 13 T. Ew., Universität, besonders thätig für 
Geschichte und Naturwissenschaften. Münden, 5 T. Ew. Fürstentbum 
Grubenhagen: Einbeck, 6 T. Ew. Osterode, 6 T. E. Duder- 
stadt, Elbingerode. Von den 7 Bcrgstädten des Harzes: Clausthal, 
(9 T. Ew.>, Altenau, Audreasberg, Zellerfeld, Grund, Wilde- 
mann, Lauten that, gehörten die ersten drei zu Grubenhagen, die letzten 
vier waren anfänglich braunschweigisch, dann nach einer Erbtheilung in Com- 
munivnbesitz und zuletzt hannöverisch. Grafschaft Hohnstein: Ilfeld. 
Ehemals freie Reichsstadt Goslar, 8 T. Ew. I» der Nähe die Bergwerke 
des Rammelsberges, mit Braunschweig gemeinsam. 
Die Land dröslet Lüneburg besteht fast nur aus dem Fürstenthume 
Lüneburg. Lüneburg, 16 T. Ew. Bardowik. Celle, 15 T. Ew., 
Uelzen, 4 T. Ew. Harburg, 14 T. Ew. 
Landdrostei Stade. Herzogthum (Erzbisthum) Bremen, 1648 für 
Schweden säcularisiert, 1715 von Kurbraunschweig erworben. Stade, 8 T. 
Ew. Buxtehude, Bremervörde. Geestemünde. Drei Marschdistricte: 
Das Alte Land, Land Kehdingen, Land Wursten. Das Hcrzog- 
thum lBisthum) Verden theilte die Geschicke von Bremen. Berden, 6 T. 
Ew. Das Land Hadeln, ehemals lauenburgisch, 1731 geerbt. Otterndorf. 
Landdrostei Osnabrück. Fürstenthum lBisthum) Osnabrück, 
1803 säcularisiert, nachdein schon seit 164« abwechselnd ein ivelfischer Prinz und 
ein katholischer Bischof das Land besaßen. Osnabrück, i8T.Ew. Quaken- 
brück, Iburg. Grafschaft Lingen, ehemals preußisch, 1815 erworben. 
Li »gen, 5 T. Ew. Herzogthum Aremberg-Meppen, ursprünglich ein 
Theil des Bisthums Münster, nach dessen Säcularisatio» 1803 dem im bur- 
gundischen Kreise heimische» Herzoge von Aremberg zugewiesen, 1815 mit 
Hannover vereinigt. Meppen. Haselünne. 
Landdrostei Aurich oder das Fürstentbum Ostfri esland, nach dem 
Aussterben des Fürstengeschlcchks (1744) preußisch, 1815 hannöverisch. Emden 
12 T. Ew. Leer, 9 T. Ew. Aurich, 4 T. Ew. Norden, 6 T. Ew. 
Seebäder auf Nordernei und Borkum. 
o) Die Herzogthümer Schleswig - Holstein. Das Herzogthum 
Schleswig ist aits einer Markgrafschafk des deutschen Reiches entstanden, 
welche Kaiser Konrad II. im Jahre 1026 an Dänemark abtrat. Holstein 
war eine Grafschaft des deutschen Reiches, welche in den Besitz der an der 
Weser begüterten Grafen von Schaumbnrg gelangte. Einer dieses Geschlech¬ 
tes, Graf Gerhard VI, wurde im Jahre 1368 mit Südjütland, das 
war der damalige Name für Schleswig, belehnt und vereinigte somit deutsches 
und dänisches Land in einer Hand Im Jahre 1459 starb das Haus der 
Schaumburger aus, und die Stände des Landes übertrugen die Herrschaft dem 
Könige Christian von Dänemark, mit welchem gleichzeitig die letzte (Olden¬ 
burgische) dänische Dynastie ihren Anfang nahm. Es wurde indessen 
ausgemacht, daß diese Herzogthümer nie mit Dänemark vereint, sondern ewig 
beisammen bleiben sollten, unzertheilt. Im Jahre 1474 wurde auch Holstein 
zum Herzogthum erhoben. Eine Zeit lang war ein Theil des Landes in den 
Händen von Nebenlinien. Im Jahre 1863 starb König Friedrich von 
Dänemark kinderlos. Die dänische Monarchie vererbte sich in weiblicher 
Linie, in den Herzvgthümern galt nur männliche Erbfolge, eine Bestimmung, 
welche durch das sog. Londoner Protokoll 1850 von den Großmächten aufge¬ 
hoben war, um den Bestand der Monarchie zu erhalten. Der Herzog von 
Augustenburg glaubte sich erbberechtigt, aber Preußen und Oesterreich besetzten 
das Land. Es kam zu keiner Einigung; endlich brach hier im Juni 1866
	        
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