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auf Erden darstellen. Genf wurde die Mutterstadt des reformierten
Glaubens, der in ganz Westeuropa Ausbreitung fand. In der Abend-
mahlslehre näherte sich Calvin mehr der lutherischen Auffaffung, und die
Schweizer folgten ihm meist darin (Calviniften), während in Frankreich,
den Niederlanden, Schottland und England mehr die Zwinglische Abend-
mahlslehre festgehalten wurde. Auch in Deutschland fand Calvin manche
Anhänger, doch kam es zu keiner Einigung mit der lutherischen Kirche, da
wieder Calvins Lehre von der Gnadenwahl (Prädestination) diese hinderte,
und seine gesetzliche Kirchenordnung abschreckte. Der Calvinismus erfüllte
seine Anhänger mit großem Glaubenseifer und todesmutiger Treue.
4. Der Reichstag zu Augsburg im Jahre 1530. Noch von Bologna
aus hatte Kaiser Karl V. sogleich nach seiner Krönung einen Reichstag
nach Augsburg ausgeschrieben, um nun mit allem Nachdruck die Beseitigung
aller Ketzerei durchzusetzen. Die evangelischen Stände traten ihm aber fest
entgegen, und um darzutun, daß sie keine neue Kirche stiften, sondern die
alte gereinigt wieder herstellen wollten, übergaben sie dem Kaiser auf dem
Reichstage zu Augsburg am 25. Juni 1530 ihr von Melanchthon ver-1530
faßtes Glaubensbekenntnis, das davon den Namen Augsburgische Kou-
fession erhielt. Im ersten Teil (21 Artikel) legt sie den Glauben dar,
im zweiten Teil (7 Artikel) nennt sie die Mißbräuche, die zu bekämpfen
sind. Zwar ließ Karl V. von Dr. Eck u. a. eine Widerlegung (Confutatio)
ausarbeiten, aber Melanchthon antwortete mit einer Verteidigung (Apologie)
der Konfession, die wie die Augustana zu den Bekenntnisschriften der
lutherischen Kirche gehört. Der Reichstagsabschied verbot die Verbreitung
der evangelischen Lehre und verlangte bis Mai 1531 die Unterwerfung
der Protestanten unter die alte Kirche; sogleich sollte aber das Reichs-
kammergericht gegen die evangelischen Stände, die sich Kirchengut wider-
rechtlich angeeignet hatten, vorgehen. Bald daraus wurde durch die katholischen
Kurfürsten König Ferdinand zum römischen König gewählt.
Das entschiedene Vorgehen des Kaisers nötigte die protestantischen
• Stände zur Einigung, und so schlössen 17 protestantische Stände im
Jahre 1531 den schmalkaldischen Bund zur Verteidigung ihres Glaubens
und ihrer Rechte. Zu Hauptleuten des Bundes wurden der Kurprinz
Johann Friedrich von Sachsen und Philipp von Hessen bestellt. Allein
der Kaiser sah sich genötigt, der wieder drohenden Türkengefahr wegen,
mit den protestantischen Ständen den Nürnberger Religionssrieden
(1532) zu schließen, der indes den Protestanten noch keine Sicherheit ge-
währte, da er die Entscheidung der kirchlichen Streitfragen bis zu einem
gemeinsamen, freien Konzil vertagte. Es brach ein großes, stattliches Heer