Culturverfassung.
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thum erhielt, sagte man:■ sie seyen in Dominio p vi¬
ri tar io, i. e. justo et legitimo; von andern Dinge»
aber, sie seyen in Bonis, und die Eigenthümer dersel«
ben hießen Bonitarii, deren Recht nicht so gut war,
als. das der Domini quiritarii, qui optimo jure possi¬
dere dicebantur, welche gegen alle rechtlichen Ansprüche
gesichert waren. Aber Justinian hob diese» Unterschied
auf. — Wenn jemand den Gebrauch und Genuß von
einer Sache hatte, aber nicht das Eigenthumsrecht und
die Gewalt, sie ¿u veräussern, so hieß dieses Vsvsfrv-
ctvs und die Person Frvctvarivs oder Vsvfrv-
civari vs.
Siebenter Abschnitt.
Privatleben der Römer.
Culturverfassung.
Aelteste einfache, mäßige Lebensart der Römer in
Vergleichung mit dem Luxus derselben in spätern
Zeiten.
In der Lebensart und in den Sitten der Römer so
wie überhaupt in ihrer ganzen Denk- und Handlungsweise,
findet sich ein auffallender Unterschied, wenn man die
frühern Jahrhunderte Roms mit den spätern in Verbin¬
dung stellt. Die ältesten Römer waren arm, ihre Sitten
rauh, ihre Lebensart voll Einfalt und Strenge, ihre Häu-
ser und Palläste aus Thon, mit Stroh gedeckt, ihre Be¬
schäftigungen und einzigen Erwerbmittel Ackerbau und Krieg.
Selbst die vornehmsten und reichsten unter ihnen hielten
es für die größte Ehre, das Feld mit ihren eigenen Hän¬
den anzubauen, und im Krieg die Waffen zur Verthei¬
digung des Vaterlandes zu führen. Ueber fünf hundert
Jahre, bis auf die Zeiten des zweiten punischen Kriegs,
> behaupteten sie den Character eines arbeitsamen, mäßigen,
sparsamen und tugendhaften Volks, voll Liebe und patrio¬
tischer Begeisterung für das Vaterland. Simplicität in
Denkart und Handlungen, und Frugalität im Genuß sinn¬
licher Ergötzungen waren ihre vornehmsten Tugenden auch
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