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Siebenter Abschnitt.
Nachrichten, welche jemand von sich selbst und seinen Hand¬
lungen aufzeichnete, wurden Commektarii, Tagebü¬
cher, genannt, tote z. B. die Commentarii des Cäsars.
■Suet. Caes. 56.; Tib. 61. Dieser Ausdruck wirb auch
von jedem schriftlichen Verzeichniß, Journal oder Tagebuch
(Diaria, Ephemerides, Acta diurna etc.) gebraucht»
'¡Cic. ad Div. V, 12.; V¡11, li. Säet. Aug. 64-
Ein Schreiben, wodurch jemanden von dem Kaiser oder
von einem Magistrat ein ausschließendes Recht in Betreff
einer Sache, oder Privilegium, ertheilt wurde, hieß Dip-
i,o m a (i. e, libellus duplicatus, w. duorum Poliorum,
welches aus zwei Blättern bestand, die auf einer Seite
geschrieben waren). Es war unsern Patenten, oder offe¬
nen Schreiben ähnlich, die zu jedermanns Kenntniß bestimmt
sind. Ctc. ad Div. E/, 12 ; Suet. Aug. 5o.; Cal. 58.
Alle Arten von Schriften wurden Literae genannt.
Daher: Quam veilem nesclre literas, wie sehr wünsche
ich, nicht schreiben zu können. Suet. Ner. 10. Aber
Literae wird sehr häufig von Briefen (Epistoeae
v. chartae epistolares) gebraucht. In diesem Sinn ge¬
brauchen es die Poeten auch im Singular, Ovid. Pont.
./. 7.; II, 7. Aber in Prosa bedeutet Litera gewöhnlich
einen Buchstaben im Alphabeth. Epistola bedeutet
immer ein Schreiben, welches einem Abwesenden geschickt
-wird. Cic. ad Div. I, 7.; II, 4.
Die Römer theilten ihre Briefe, wenigstens zur Zeit
des Cicero, wenn sie lang waren, in Seiten, Cic. ad
Div. II, i5.; XI, 22., und legten sie in der Form ei¬
nes kleinen Buchs nach den Seitenzahlen zusammen. Die
Gewohnheit, die Briefe in Seiten zu theilen, führte zu¬
erst Cäsar in seinen Briefen an den Senat ein. Denn
vorhin pflegten die Cvnsuln und Generale in ihren Briefen
an den Senat die Zeilen nach der ganzen Ouerseite des
Blattes (transversa charta), ohne Seitenabtheilung und
Seitenzahlen, zu schreiben, und sie in eine Rolle aufzu¬
rollen. Suet. Caes. 56. Daher wurden in der Folge
alle Ansuchungs - und Bittschreiben an die Kaiser, und die
Sendschreiben derselben an den Senat, oder öffentliche
Verordnungen an das Volk, auf diese Art geschrieben und
in dieser Form zusammengelegt und Libelu, Suet.
Aug. 45. 53.; Tib. 18. 66 , oder Codiciz.ii ge¬
nannt. Suet. Tib. 22. 42.; Cal. ,g. Wenn in den
Briefen nach Vollendung einer Seite noch eine kleine Nach«