Full text: [Theil 1, [Schülerbd.]] (Theil 1, [Schülerbd.])

s44 " Geschichte Ler Römer 
fammlung, wo über das Gesetz gestimmt werden -sollte- 
so daß an diesem Tage nichts entschieden werden konnte. 
Zugleich wurden Gerüchte über die Absichten des TiberlüS 
verbreitet. -Man erregte gegen ihn den Berdacht, als bereite 
er darum Unruhen, weil er die Republikzu beherrschen Nach¬ 
te, aber ftine Beredsarukeit, seine bekannte Liede zu dem Volke, 
und vor allem die Uneigennützigkeit die ein hervorstechender 
Zug seines Charakters war, entkräfteten jeden Vorwurf. In 
einer zweiten Versammlung des VÄkeS wurde dev Tribun 
OctaviuS seines Amtes entsetzt, und entkam der Wuth des 
Pöbels mit Gefahr des Lebens. Das Gesetz wurde ge¬ 
nehmigt , und zur Vollziehung desselben Tiberius Gracchus, 
Appius Claudius, und Cajus Gracchus ernannt. 
Der Senat war in die äusserste Unruhe durch die 
Genehmigung dieses Gesetzes gekommen, das auf das gan¬ 
ze Eigenthum Her großen Güterbesitzer in Italien einen 
entschiedenen Einfluß äußern mußte. Es war ein vollkom¬ 
mener Sieg der niedrigen Klasse des Volkes gegen die hö¬ 
her» Stände, der Dürftigkeit gegen den Reichthum. Der 
Senat suchte das Gesetz dadurch zu vereiteln, daß die Be¬ 
stallung für die zur Vollziehung desselben bestimmten.Män- 
ner nicht ausgefertigt wurde; man wollte Zeit gewinnen, 
um den Urheber hes Gesetzes zu stürzen, das Gesetz selbst 
würde dann leicht beseitigt werden- können. Um diese Zeit 
starb Attalus der König von Pergamus. Er hatte das 
römische Volk zum Erben seines Reiches, und seiner Schä¬ 
tze eingesetzt. Tiberius schlug vor, die Erbschaft dieses 
Fürsten sollte unter die dürftigen Bürger vertheilt werden, 
damit sie die zum Anbau der Felder nöthigen Werkzeuge 
anschaffen könnten. -Dieser Vorschlag beunruhigte aber¬ 
mals den Senat, der nun alle Mittel anwandte, dieMacht 
des Tiberius zu vernicbten; das Jahr seiner Amtsführung 
gieng jetzt zu Ende. Man wollte die Zeit erwatten, wo 
er seine Würde niederlegen muste, um ihn vor. dem Volke 
anzuklagen. Der Grmid der Anklage war die Absetzung
	        
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