zweyter Abschnitt. - 57
Verfassung des Staates schloß er eigenmächtig Bündnisse
und Gastrecht mit den Lateinern, und glaubte durch Bei¬
stand der Fremden seine Macht in Rom zu befestigen.
Doch selbst diese Bundesgenossen betrog und unterjochte
er, nachdem er den Turnus Herdonius, einen ihren tapfer¬
sten Anführer durch Verrath ermordet hatte. Die Krie¬
ger des lateinischen Volkes wurdet! dem römischen Heer
einverleibt.
Kriege mit einigen Nachbarn beschäftigten das Volk,
es sollte durch Raub für die Unterdrückung gefühllos wer¬
den. Cr griff die Volsker an, und eroberte von ihnen die
Stadt Suessa Pometia. Die Gabier unterjochte er durch
folgende Kriegslist: Sein Sohn Sextus stellte sich, als ob
er wegen grausamer Behandlung seines Vaters, zu den
Gabiern übergehe, und sich ihrem Schutze vertraue. Er
fand eine bereitwillige Aufnahme, und wußte durch seine
listigen und wohl ausgesonnencn Klagen sich ba/d so sehr
das Mitleiden und die Liebe des Volks zu erwerben, dass
er zum Befehlshaber der Stadt, und bald darauf zum An¬
führer des Heeres erwählt wurde. Er war anfangs in
allen Vorfällen gegen die Römer glücklich, um so mehr
wuchs das Vertrauen der Gabier, sie reiften durch Sorg¬
losigkeit zum Joch, Als Sextus sicher war, seinen Zweck
zu erreichen sandte er einen vertrauten Sklaven an seinen
Vater, um von ihm Befehle wegen seines fernern Verhal¬
tens einzuholen. Tarquinius gab diesem Boten keine an¬
dere Aniwort, als daß-er ihn in seinen Garten führte,
und die höchsten Mohnköpfe abhieb. Dies befahl er ihm,
seinem Sohn zu erzählen, welcher diese Antwort sogleich
verstand, und Mittel zu finden wußte> die Vornehmsten
der Stadt einen nach dem andern aus dem Wege zu räumen.
Ihr Vermögen gab er dem Volke Preis , und bediente sich
der Habsucht der Gabier zu ihrem Verderben. Bald wa¬
ren sie ohne Rath und Oberhaupt, so sielen sie ohne Wi¬
derstand in die Hände des tarquinius.
Um