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Größe und Eintheiln»,g der verschiedenen Staaten mit deren merk¬
würdigsten Ortschaften. Diese Gegenstände dürfen somit keinen
selbstständigen Abschnitt in einer Handelsgeographie bilden. Im
Gegentheil hat sich diese -auSschließkich mit folgenden Kategorien» zu
befassen:
I. Erzeugung der Waaren.
I I. Landbau.
2. Viehzucht.
3. Bergbau.
b) der verarbeiteten Waaren: 4. Industrie.
II. Bewegung der Waaren: 5. Handel.
Unter den fünf Gesichtspunkten Landbau, Viehzucht *), Bergbau,
Industrie, Handel läßt sich Alles, waS Gegenstand der HandelSgeo-
graphie fein kann, zusammenfassen, und waS auch aus dem reingeo¬
graphischen Gebiete mit hereingezogen »verden muß, ist--alS Unterlage,
als Folie, als HülfSelement, kurz: mit sekundärem Charakter — einer
der genannten fünf Kategorieen zuzuweisen. Manche Gegenstände der
Hydrographie z. B. stehen als natürliche VerkehrSlvege mit dem Handel
in direktein Zusaminenhange und »verden, soweit und inwiefern sie
Straßen sind, unter dieser Rubrik berücksichtigt. Die orographischen
Größen verhalten sich sehr verschieden: Steppen als Schauplätze einer
ausgedehnten und eigenthüinlichcn Viehzucht; Ackerniederungen als
Stätten eines intensiven und ausgiebigen Landbaus; Gebirge, deren
Einge»veide den Bergbau unterhalten, deren Hänge Ho'zschätze lie¬
fern oder zur Alpemvirthschaft locken, oder über deren Sättel der
*) wenn hier, wie im vorliegenden Buche geschehen, Jagd und Fischerei
angereiht und auch die Audtrück« Landbau und Bergbau in ihrem weitesten Lin»
aufgefaßt worden.