Full text: [Dritter Theil] (Dritter Theil)

Von 1500 bis 1048 n. Chr. 5 
1512 zu den bisherigen sechs Kreisen noch Oesterreich, Burgund und 
Chur-Rhein hinzugefügt und Ober-Sachsen von Nieder-Sachsen ge¬ 
trennt. Jederdieser zehn Kreise mußte nun einen HauptMann mit eini¬ 
gen ihm beigeordneten Rathen aufstellen, und auf die erste Auffoderung 
des Reichskammergerichtes gegen jeden Widerspenstigen in's Feld 
rücken. Zu gleichem Zwecke errichtete Max. für seine Erbländer zu 
Wien einenkaiserlichen Hofrath (1501),welcher seineMacht bald 
über alle Kreise des Reiches ausdehnte und dadurch die erste 
Grundlage des spätern Reichshofrathes wurde. Die Reichs¬ 
stände führten zwar dagegen Einsprache, gaben aber dennoch zu, 
daß besonders wichtige Angelegenheiten der Fürsten an ein feier¬ 
liches Fürstengericht gebracht wurden, wie es bei dem Bayern- 
Landshut'schen-Erbsolgestreite der Fall war. 
Als nämlich Georg der Reiche, der letzte Sproffe vom 
Mannsstamme der Landshuter-Linie, besten Tochter Elisabeth 
mit dem Pfalzgrafen Ruprecht vermählt war, diesen seinen 
Schwiegersohn in einem Testamente, mit Uebergehung der Ag¬ 
naten von der Münchner - Linie, zum Erben eingesetzt und im 
I. 1505 den 1. Dec. sein Leben geendigt hatte, und daraus ein 
für Bayern höchst verderblicher Krieg entstanden war; übernahm 
der Kaiser das Schiedsrichteramt. Er bestimmte auf dem Reichs¬ 
tage zu Cöln.(1505), die Herzoge von Bayern-München, Al¬ 
brecht IV. und Wolfgang sollten die Haupterben seyn, die un¬ 
mündigen Söhne des schon beim Ausbruche des Krieges verstor¬ 
benen Ruprecht, O t t o H e i n r i ch u. P h i l i p p, sollten alle Schätze 
ihres Großvaters und das H e r z o g t h u m N e u b u r g oder die so. 
genannte junge Pfalz als eigenes Herzogthum erhalten. 
Auch der Kaiser und die übrigen Bundesgenossen der beiden 
Parteien wurden für ihre Theilnahme am Kriege reichlich ent¬ 
schädiget. 
Desto unglücklicher war Maximilian in seinen eigenen Kriegs¬ 
unternehmungen, sowohl gegen Ludwig XII. von Frankreich, 
welchem er das Herzogthum Burgund, einen Theil der mütter¬ 
lichen Erbschaft seines Sohnes, wieder zu entreißen suchte (1498), 
als gegen die schweizerischen Eidsgenosten, welche er zur An¬ 
nahme des ewigen Landfriedens und zur Unterwerfung unter das
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.