Full text: Lehrbuch der Staatskunde der vornehmsten europäischen Staaten

Buͤrgerliche Verfassung. 409 
sind Edelleute ) )Die fremden Geschlechte 
5) Die mit Titeln beehrten. 6) Die alten 
Geschlechte deren Ursprung dunkel ist. Ihre 
Vorrechte werden in der Verordnung angefuͤhrt, 
worunter gehoͤrt daß sie Handlung und Ma— 
nufackuren treiben duͤrfen. Nicht Alter oder 
Geburtstitel sondern die Bedienungen die 
sie im Staate bekleiden geben ihnen den 
Rang. 
Die Geistlichkeit macht in Rußland einen 
besondern Stand aus, 
Die Odnodworgi sind unadliche Besitzer von 
Landguͤtern mit großen Freyheiten. 
Die Rechte und Freyheiten der Buͤrger 
wird eine bald erscheinende Verordnung be⸗ 
stimmen. 
Die Bauren sind saͤmmtlich Leibeigne, ent⸗ 
weder der Krone oder der Grundbesitzer Der 
Werth der Landguͤter wird daher nach Bauren 
geschaͤtzt. 
g. 120 
Die mehrsten Arme der menschlichen Beschaͤf⸗ 
Beschaͤftigungen sind noch nicht in Ruß—- tigungen. 
land zur Vollkommenheit gebracht; aber man 
wendet viele Aufmerksamkeit auf sie, und be⸗ 
sonders auf den Handel. 
Ces5 Der 
Wir folgen den Worten der Verordnung im po 
sitischen Journal 1735. Sept. S 875. welche 
aber mit S877. im Widerspruch gehen.
	        
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