Gelehrte Verfassung. rze
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Die Anstalten zu einer gelehrten Er⸗ Gelehrte
ziehung sed nur geringfuͤgig. Austalt.
Der Unter icht ist oͤberall in den Haͤn—
den der Geistlichen. Die kleinern Schu—
len stehen unter den Universitäten. Man
hat verschiedene Verbesserungen von den
eingezygenen Guͤtern der Jesuiten gemacht,
und ueue Ersiehungsanstalten errichtet, bey
denen der Aufwand sehr gros ist. S. Buͤ⸗
schings Mag h 7 s sind nur 2 Uni⸗
versiten in dem Staate; fuͤr Polen zu Kra⸗
komw die Generalis sekola reeni heißt und
fuͤr Litauen zu Vilna die sehola prineeps
genaunt wird. S. Buͤschings w. N. 230.
Nro. 52 Leipt. Gel Zeit. 1782. Nro. 34.
VUnter den Bibliothelen ist die Zaluskische
oͤffentl. zu Warschau die vorzüglich se. Der
Mangel an Buchdruckereyen und Buchhand⸗
lungen in Polen trägt sehr dazu bey die
groͤßzre Aufnahme der Wissenschaften zu ver⸗
hindern.
Fuͤnfter Abschnitt.
Politisches Verhaͤltniß.
518.
Polen gehoͤrt zu den schwaͤchern euro⸗ Verhaͤlt⸗
paͤischen Sta alen niß.
Seit