Full text: Lehrbuch der Staatskunde der vornehmsten europäischen Staaten

Buͤrgerliche Verfassung. 531 
Der Adel in den preußischen Staaten ist 
entweder hoher oder niedriger del 3n dem 
ersten gehören die Fuͤrsfen und Grafen, zu 
dem andern die uͤbrigen alten und neuen Ge⸗ 
chlechter Seine Vorrechte sind nach den ver⸗ 
chiedenen Laͤndern ungleich aber bey einigen 
ehr groß Das in einigen Provnsen einge⸗ 
fuͤhrte Credit System erhaͤlt daselbst die Ver⸗ 
mdgensumstaͤnde des Adels aufrecht S uͤber 
das landschaftl System in Schlesien. Lingen. 
7 7. Bemerlungen uͤber die schlesische Land⸗ 
schaft Bresl. 1778. Stteitschriften wischen 
den Herrn von Berg und von Rochow in 
Buͤschings w. N 1776 Nio ꝛ0 1777. 
Nro. 3f. Schloͤzers Briefw h. Slai. 
H. 34. Sa247 201 
Die Geistlichkeit wird in den Praͤlaten⸗ 
Stand und die niedrige Geistlichkeit getheilt. 
Jene gehoren zu den Landstaͤnden und haben 
viele Vorrechte. 
Die Buͤrgerschaft hat weniger oder mehr 
Rechte und Freyheiten in den verschiedenen 
Staͤdten. Viele besitzen diejenigen die zu 
den Landstaͤnden gehoͤren diejenigen die von 
den Abgaben der Unterthanen auf dem Lande 
frey sind, und diejenigen die unmittelbar unter 
den hoͤhern Gerichten stehen In der Mark 
heißen sie in einem von diesen Begriffen me⸗ 
diat oder inmediat Staͤdte Die Stadte haben 
groͤßtentheils viel Wohlstand S. Buͤschings 
topogr. Beschr von der Mark. 
213 Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.