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2. Die Kämpfe mit König Pheidon von Argos im 7. Jahrhundert
vereiteln die Aufrichtung einer argivischen Vorherrschaft im Pelo¬
ponnes.
3. Die Bildung des Peloponnesischen Bundes in der Mitte des
6. Jahrhunderts sichert Sparta die Vorherrschaft im Peloponnes.
Ergebnis: Spartas Hegemonie und Großmachtstellung in Griechen¬
land.
Mhen bis 500.
a) Die Adelsherrschaft.
1. Das lebenslängliche Königtum wird in ein zehnjähriges um¬
gewandelt. Teile der Amtsgewalt werden auf einen Heerführer
(polemarchos) und sechs Richter (thesmothetai) übertragen.
2. Das Königtum wird dem ganzen Adel, den Enpatrideu, zugänglich.
3. Das Königtum wird in ein Jahresamt, das Archontat, umgewandelt;
seine Rechte werden auf das Kollegium der neun Archonten
verteilt 682.
b) Vergebliche Versuche» den Mitzständen der Adelsherrschaft
abzuhelfen.
1. Der Versuch des ^Eupatriden Kylon, eine Tyrannis aufzurichten,
wird durch den Alkmäoniden Megakles vereitelt 632.
2. Drakons Gesetzgebung verbessert nicht die Lage der niederen
Klassen 624.
c) Die Begründung der Gemäßigten Demokratie durch die Solonische
Gesetzgebung 594.
1. Bauernbefreiung durch die Beseitigung der Schuldennot (Seisachthie).
2. Timokratische Staatsverfassung auf Grund der Vermögens-
schätznng nach dem Bodenerträge.
Pentakosiomedimnen, Ritter, Zeugiteu Theten
Hopliten Leichtbewaffnete
Archontat, Areopag.
Teilnahme am Rat
Volksversammlung, Volksgericht.
d) Die Tyrannis des Pifistratus und der Pisistratiden, 560—510.
1. Fortdauer der Klassenkämpfe unter Führung herrschsüchtiger Adliger.
Pebieer, Unterländer, adlige Grundbesitzer, unter Lykurgos;