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Listen der Kriegskunst; Angriff und Ringen, Mann gegen Mann,
galt alles. Nicht die unwiderstehliche Wut beim Angriffe allein,
ihr Anblick selber schreckte den dessen ungewohnten Feind.
Denn noch größer machte die ohnehin schon riesigen Gestalten ihre
Rüstung; als Helm trugen sie die Schädelhaut eines Tieres,
woran die Hörner und Ohren stehen geblieben, als Mantel das
Fell, dazu einen langen, bemalten Schild, hinter dem der Mann
sich bergen konnte, der nervige Arm schwang die „Framea" (oder
„Spathe"), einen Spieß mit gleißender Steinspitze, oder die lange
Lanze, die Axt, die Keule, das Messer („Sachs"). Während die
Männer fochten, walteten die Frauen wie Schicksalsgöttinnen in der
Wagenburg, pflegten der Verwundeten, sangen den Ermatteten Mut
ein, erdolchten die Feigen, die zurückflohen; und war alles verloren,
so würgten sie ihre Kinder und sich selbst um verhaßter Knechtschaft
zu entgehen. Siegten die Deutschen, so verteilten sie die Beute und
die Gefangenen unter einander, dann aber zogen sie heim und opfer¬
ten einen Teil den Göttern. Mit dem Kriege aber hatte auch des
Herzogs ganze Macht ein Ende.
Eine andere Heerfahrt war die auf Abenteuer. Wenn
dem Helden, dem Fürsten, dem Adeling die Ruhe des Friedens
zu lange währte, oder wenn der Sohn eines Mannes, der im
Kampfe sich Ruhm geholt, von Ungeduld glühte es dem Vater
gleichzuthun, so berief der eine oder der andere die Rüstigsten des
Stammes, daß sie seine Waffenbrüder würden und mit ihm aus¬
zögen auf kecke Abenteuer, aus Sieg, Ruhm und Beute. Da schwuren
sie ihm, immerdar sein Geleite zu sein, sein „Gasindi", seine
„Leute", und blieben, wohin er sie führte, wenn's nur ein ehrlich
Werk war, in Not und Tod ihm getreu. Ewige Schande fiel auf
den, der seinen Heerführer verließ; und siel dieser im Kampfe, so
möcht' ihn kein Waffenbruder überleben. Gleichwohl ist aus solcher
großen Treue, weil das Geleite (oder die „Gefolgschaft")
den Herzog auch in Friedenszeiten nicht verlassen mochte und von
ihm einen Teil der Beute und des eroberten Landes erhielt, dem
Volke, das heißt den Freien, später die Macht der Edlen und die
Herrschergewalt übers Haupt gewachsen, welche die ursprüngliche
Volksfreiheit erdrückte.
Wie die Freiheit gegen außen zu durch den Krieg gesichert
ward, so waren im Lande selbst die einfache Verfassung und
das Rechtswescn ihre sichersten Bollwerke. Grundlage der ältesten
Verfassung war die Vereinigung einzelner Gemeinden zu größeren
Volksgemeinden in einem Gaue, dessen Vorsteher — der Graf;
den wählte das Volk, und, wo ein König gesetzt war, dieser.
Gesamteigentum hieß Mark (Wald und Wild, Trift, Bach und
Fisch, Vogel und Bienenschwarm umfassend), ihre Teilhaber
Märker oder Markgenossen. Der Verfassung so wie dem
Rechtswesen lag der Begriff von Gesamtbürgschaft zum
Grunde. Die Freiheit gab den höchsten und ersten Anspruch
auf den Genuß des Rechts, denn nur Freie wurden als Personen.