Object: Griechisch-römische Altertumskunde

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Der Ackerbau nebst der damit verbundenen Viehzucht war die weit 
überwiegende Erwerbsart, der gegenüber Handel und Gewerbe ent- 
schieden zurücktraten. Grundbesitz und Viehherden waren daher auch 
der wichtigste Besitz. 
Die Gegenstände, deren man bedurfte, fertigte man fast durchweg 
selber an, wie Geräte, Kleider, Hütten; man kaufte nur die, welche 
man nicht selber machen konnte, wie Metallarbeiten und besonders 
Waffenstücke; man kaufte sie aber nicht für Metallgeld, sondern durch 
Warentausch; als Zahlungsmittel diente besonders das Rmd, wie wir 
bei der Bewertung der Rüstungen des Glaukos und Diomebes ersehen. 
Edelmetalle wurden zwar hoch geschätzt, dienten aber nur zum Schmucke 
nicht zur Wertbestimmung von Waren. 
§ 5L Gewerbe uud Handel. 
Das niedere Handwerk fehlte ganz, weil jeder Grundbesitzer in 
Leder, Holz und Eisen, seine Frau und Töchter in Flachs und Wolle 
au arbeiten verstanden, und sogar der König Pflug und Axt ebenso 
aut führte, wie Turmschild und Lanze. Doch finden sich beachtensw^te 
Anfänge der höheren Gewerbearten, die eine größere Einsicht oder Be- 
schicklichkeit erforderten- ihre Vertreter, oder gemeinnutzige 
Leute genannt, standen eben deshalb in hohem Ansehen; es waren 
Seher, Sänger, Kunsthandwerker, Ärzte und Herolde. Übrigens müssen 
von den hochgeachteten öffentlichen Herolden, die sowohl selbst unver- 
letzlich waren, als auch ihren Begleitern Schutz und Sicherheit boten, 
die häuslichen Herolde unterschieden werden, die mit jenen nur den 
Namen xvqv'Z gemein hatten, im übrigen aber als freie Aufwarter die 
gewöhnlichen häuslichen Dienstleistungen in Hof, Küche und Speisesaal 
verrichteten. 
Der Handel, besonders der überseeische, lag damals in den Händen 
der Phoiniker; weil diese nebenher noch gern Menschenraub trieben, 
so waren die Handelsleute (ol Tt^rjxr^eg) überhaupt übel beleumundet. 
§ 52. Das Fürstenhaus. 
Das Fürstenhaus diente nicht nur dem Aufenthalte der fürstlichen 
Familie mit ihrer Dienerschaft, sondern auch wirtschaftlichen Zwecken; 
dazu mußte es Raum für die (Berontensitzungen bieten; als Wohnort 
des Herrschers und Sitz der Regierung mußte es zudem stark befestigt 
und so umfangreich sein, daß auch noch viele andere Burger für sich 
und ihre Habe bort eine Zuflucht in der Not finden konnten. Das 
homerische Fürstenhaus lag baher in ber Regel auf einer leicht zu ver- 
teibigenben Anhöhe von beträchtlicher Ausbehnung, war rings ummauert 
unb hatte meist nur einen einzigen Torbau als (Eingang, ber als der 
gefährbetste Punkt so eingerichtet war, baß bort möglichst viele Uer= 
teibiger Platz finben konnten. Im Innern lag eine große Anzahl 
verschiebenartiger, meist einstöckiger (Bebäube, bie enttveber Durch breite 
Korribore ober enge Gänge getrennt waren ober sich an Hofe vonosl
	        
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