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3. Aber der kluge Richter, der die Ehrlichkeit des einen und
die schlechte Gesinnung des anderen im voraus zu kennen schien, griff
die Sache so an. Er ließ sich von beiden über das, was sie aus—
sagten, eine feste und feierliche Versicherung geben und tat hierauf
folgenden Ausspruch: „Wenn der eine von euch 800 Taler verloren,
der andere aber nur ein Päcklein mit 700 Talern gefunden hat,
so kann auch das Geld des letzteren nicht das nämliche sein, auf
welches der erstere ein Recht hat. Du, ehrlicher Freund, nimmst
also das Geld, welches du gefunden hast, wieder zurück und behältst
es in guter Verwahrung, bis der kommt, welcher nur 700 Taler ver—
loren hat. Aber dir da weiß ich keinen anderen Rat, als daß du
dich geduldest, bis derjenige sich meldet, der deine 800 Taler findet.“
So sprach der Richter, und dabei blieb es.
Johann Peter Hebel. Schatzkästlein des Rheinischen Hausfreundes.)
160. Sprũche.
Einen Fund verhehlen
ist so gut wie stehlen.
Durch Schaden wvird man klug.
Dem Schuldigen älopft das Herz.
Allzuviel ist ungesund.
Ein frohes Herz, gesundes Blut
ist besser als viel Geld und Gut.
Die Wahrheit rede stets,
und wagi es nie, zu lügen!
Du kannst die Menschen wohl,
nie aber Gott betrũgen.
Lügen haben kurze Beine.
Der Kügste gibt nach.
Ein gut Gevwissen
ist ein sanftes Ruhekissen.
Narrenhände beschmieren Tisch
und WVäãncde.
Jeder fege zuerst vor seiner Tũr.
An vielem Lachen erkennt man
den Narren.
Besser ein Flicken als ein Loch.
Wer Pech angreift, besudelt sich.
Volksmund.
161. Bequeme Schiffahrt.
Ein Schiff wurde von Mannheim den Neckar hinauf nach
Heidelberg gezogen. Da kam hinterdrein ein Handwerksbursche mit