Full text: Klasse 5 (sechstes Schuljahr) (Teil 5, [Schülerband])

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bei sich zu überdenken, was er den Tag über gehört, getan und 
gesagt hatte. So blieb denn Zeit für die eigenen Geschäfte, wie für 
die der Bekannten und der Gemeinde und nicht minder für Gespräch 
und Vergnügen. Alles ward rasch und ohne viel Reden abgetan, und 
in echtem Tätigkeitssinn war ihm nichts so verhaßt wie die Vielgeschäftig¬ 
keit und die Wichtigtuerei mit Kleinigkeiten. 
So lebte der Mann, der den Zeitgenossen und Nachkommen als 
der rechte römische Musterbürger galt und in dem die römische Tüchtig¬ 
keit und Bravheit gleichsam verkörpert erschien. 
69. Die Spiele der griechischen und römischen Kinder. 
W. Richter. 
Mit dem Eintritt in das Dasein verfiel das spartanische Kind der 
Verfügung des Staates, der sich das Recht vorbehielt, die neu¬ 
geborenen Spartiatenkinder einer Prüfung ihrer körperlichen Beschaffen¬ 
heit zu unterziehen. Das schwache und gebrechliche wurde am Taygetos 
ausgesetzt, während das gesunde und fehlerlose von den Eltern auferzogen 
werden mußte. In Athen hatte mit der Geburt des Kindes der Vater 
darüber zu entscheiden, ob er dasselbe behalten und erziehen oder ver¬ 
stoßen und aussetzen wollte. Dem mißgestalteten und schwächlichen Kinde 
war von selbst schon sein Geschick entschieden; es galt als ein unglück¬ 
liches Wahrzeichen, als ein Zeugnis schlimmer Vorbedeutung von dem 
Zorne der Götter. Aber auch das völlig gesunde Kind fiel nicht selten 
einem eigennützigen Wunsche der Eltern zum Opfer, selbst die Kinder 
von begüterten Vätern wurden ausgesetzt. Mochten auch Wohkdenkende 
eine solche Härte entschieden mißbilligen, geübt wurde sie zu allen Zeiten, 
das allgemeine Urteil des Volkes war hierin sehr nachsichtig. Auch die 
Zwölftafelgesetze der Römer befahlen die Aussetzung der schwächlichen 
Kinder, die Geschichte belehrt uns aber, daß man nicht selten diese Er¬ 
laubnis auch auf gesunde Kinder ausgedehnt hat. Überhaupt war im 
Altertume die Macht des Vaters über das neugeborene Kind durch 
die Gesetze wenig beschränkt. 
War die Erklärung des Vaters, daß er das Kind als Glied der 
Familie anerkennen wollte, erfolgt, so erschienen Verwandte und Freunde 
des Hauses, um ihre Glückwünsche abzustatten und Geschenke zu bringen. 
Das geschah am fünften Tage nach der Geburt. Zum Zeichen der Freude 
war das Haus festlich geschmückt: über die Tür war ein Kranz aus Ol-
	        
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