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b) durch die Aufrichtung der unumschränkten
Alleinherrschaft mußten alle Rechte und Vor¬
rechte der Stände beseitigt werden:
Adlige, Bürger und Bauern waren nur mehr
gehorsame Untertanen und fleißige
Steuerzahler.
681. Wie ist der Absolutismus entstanden?
1. Die Lehren des Humanismus hatten die Ausbildung
der unumschränkten Fürstenmacht vorbereitet.
2. Die Einführung der Reformation hatte den Wir¬
kungskreis der unumschränkten Fürstenmacht erwei¬
tert [107—109],
3. Die Anwendung des römischen Rechtes hatte den
Machtbereich der unumschränkten Fürsten vollendet
[532—533].
4. Die Bestimmungen des WestfälischenFriedens
hatten die Anwendung der unumschränkten Fürstenmacht
rechtlich begründet [211, 251].
68 2. In welcher Form tritt der Absolutismus auf?
1. Als kirchlicher (theokratischer) Absolutismus: Philipp II.
von Spanien — Ferdinand II. von Österreich:
a) er ist rein konfessioneller Art: die Monarchen sind
vorwiegend religiösen Interessen ergeben,
b) er äußert sich in oft strengster Unduldsamkeit
bis zur Grausamkeit: die Monarchen handeln nach den Grund¬
sätzen „cuius regio, eius religio“ — ,,novus rex, nova lex.“
2. Als höfischer (despotischer) Absolutismus: Ludwig XIV.
von Frankreich — Friedrich I. von Preußen:
a) er dient den persönlichen Neigungen und Wün¬
schen der Fürsten: die bestmögliche Erfüllung der¬
selben ist Zweck aller Regierungshandlungen,
b) er fordert die Fürsorge für das Wohl der Untertanen:
dieselben sollen dadurch aber nur in ihrer Leistungs¬
fähigkeit erhalten und womöglich noch gestei¬
gert werden [254, 255].
'3. Als aufgeklärter Absolutismus: Friedrich der Große —
Joseph II. von Österreich:
a) der Fürst betrachtet sich als D i e n e r des Staates: . das
Interesse des Landes ist auch mein eigenes ... “
[4 i 7 ],
b) der Fürst will aus den Untertanen wohlhabende,
gehorsame, selbstdenkende Werkzeuge seines
Willens machen: er bezweck allgemeine und a 11 -
seitige Beglückung [523].