Full text: [Teil 4, [Schülerbd.]] (Teil 4, [Schülerbd.])

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12. Herr Lambert sprach, ein Jüngling friseh- 
Gott woll' uns nieht vergessen! 
6 lieber selbst 'nen guten Pisch, 
statt dab mich Pische fressen.“ 
13. Da sprach Herr Gottfried lobesan: 
„Ieh lab mir's halt gefallen; 
man richtet mir nicht anders an 
als meinen Brüdern allen.“ 
14. Der König Karl am Steuer sab; 
der hat kein Wort gesprochen, 
er lenkt das Schiff mit festem Mab, 
bis sich der Sturm gebrochen. 
Tübingen 31. Januar 1812. 
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242. Landwirtschaftliche Verhältnisse zur Zeit Karls 
des Großen. 
Albert Richter. (Nach Theodor Balcke.)* 
Bilder aus der deutschen Kulturgeschichte. I. Teil Leipzig. 1882. 8. 108. 
1. Karl der Große bestritt nicht nur die Bedürfnisse seiner 
Hofhaltung, sondern auch die des ganzen Staates hauptsächlich 
aus seinem großen Grundbesitz. Wenn er daher auf dessen 
Verbesserung siets bedacht war, auf die Verwaltung der Güter 
immer ein wachsames Auge hatte und in der Prüfung der 
Wirtschaftsrechnungen so weit ging, daß er sogar die zu liefernden 
Eier überzählte, so ist darin nür eine weise Regententätigkeit zu 
suchen. Für ihn war der aus den Eiern zu ziehende Erlös von 
gleicher Wichtigkeit, wie einem Fürsten von heute der Ertrag einer 
Steuer auf Salz oder Tabak. 
2. Schon damals wurden aus diesem kaiserlichen Grund— 
vermögen, welches wir allgemein mit Kammergut bezeichnen wollen 
obwohl dieser Name erst viel später üblich geworden ist, die Güter 
ausgesondert und unter dem Namen Tafelguͤter getrennt verwaltet, 
welche allein die Bedürfnisse des kaiserlichen Hofstaates zu decken 
hatten. Zum kaiserlichen Kammergut gehörten selbstverständlich 
auch die Lehngüter, welche als Besoldung für geleistete Dienste 
vom Kaiser nur auf Lebenszeit verliehen wurden. 
3. In einem Kapitulare von 812 verordnete Karl die Aufnahme 
aller Krongüter, die Aufzeichnung ihrer beweglichen und unbeweglichen 
Bestände ünd die Einrichtung von Berichten über den Zustand, in 
welchem jedes Kammergut von den Sendgrafen auf ihrer Besichtigungs⸗ 
reise befunden wurde. Danach umfaßten diese Kammergüter die 
kaiserlichen Schlösser und Paläste, die Kirchen und Kapellen
	        
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