fullscreen: Bilder aus der sächsischen Geschichte

126 Zwei preußische Urteile über die Sachsen bei Königgrätz (1866). 
tionen widmen. Ich rechne dabei aus die Unterstützung der Landesver¬ 
treter, denen Ich mit gewohnter Offenheit und altem Vertrauen entgegen 
kommen werde. 
Mit derselben Treue, mit der Ich zu dem alten Bunde gestanden 
bin, werde Ich auch an der neuen Verbindung, in die Ich jetzt getreten, 
halten, und soweit es in Meinen Kräften steht, alles anwenden, um die¬ 
selbe, wie für Unser engeres, so auch für Unser weiteres Vaterlaud 
möglichst segensreich werden zu lassen. 
Möge der Allmächtige Unsre gemeinsamen Bemühungen segnen, und 
Sachsen, wie vordem, ein Land des Friedens, der Ordnung, des thätigen 
Strebens, der Bildung, der Sittlichkeit und Gottesfurcht bleiben. 
Teplitz, den 26. Oktober 1866. Johann." 
70. Zwei preußische Urteile über die Sachsen bei Königgrätz 
(1866). 
Uber die Haltung der sächsischen Truppen in der Schlacht bei 
Königgrätz, am 3. Juli 1866, berichtet ein preußischer Offizier: 
„Die Sachsen, das war etwas ganz andres; trefflich geschult, sich mit 
verzweifelter Tapferkeit wehrend, schien auch das Verhältnis der Ossiziere 
zu den Soldaten ein ganz andres zu sein, wie bei den Österreichern. 
Da lag Ordnung und Disziplin darin! Das »klappte« ganz anders, 
wenn Sie diesen Ausdruck besser verstehen, und ich kann Ihnen die Ver¬ 
sicherung geben, daß ein jeder von uns dachte: „Wie schade, daß diese 
Armee, die der unsern so nahe verwandt ist, uns gegenüber steht!" 
Der Generalfeldmarfchall Graf Moltke urteilte folgendermaßen: 
„Daß die Sachsen sich überall und besonders bei Problns aus¬ 
gezeichnet geschlagen haben, das wissen Sie — auch daß sie die einzigen 
waren, die in der großen Entscheidungsschlacht nicht von dem panischen 
Schrecken ergriffen wurden, der die Niederlage der Österreicher in wilde 
Flucht verwandelte. Eine geschlagene Armee, die, dem Unvermeidlichen 
sich fügend, ruhig und geordnet das Schlachtfeld verlaßt, kann sich dem 
Sieger fast ebenbürtig zur Seite stellen, und wollte Gott, daß dies ge¬ 
schehe — und bald." 
71. Ein Urteil des Kronprinzen Albert über 1866. 
XI6er den Kamps des Jahres 1866 äußerte sich Kronprinz Albert 
sechs Jahre später dahin: „Bundestreue mußte unsrerseits gehalten wer¬ 
den, ganz gleich wie die Dinge lagen. Jeder, der den Verhältnissen ans 
den Grund schauen konnte, mußte zu der Überzeugung gelangen, daß
	        
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