Full text: Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte

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und dazu helfen und haudelu, daß ihm und den Seinen Recht genug 
widerfahren soll, ohue Arg und alle Gefährde. Zu Urkund und Bekenntnis 
haben wir tuifer Iusiegel an diesen Brief hängen lassen, der gegeben ist 
zu Arnsdorf vor Friedland nach Christi Geburt 1440, am Dieustag 
uach Unserer Frauen Heimsuchung'). 
63. Letzter Milte Friedrichs I. 
1440. 
(Cod. III., 1, Nr. 146; deutsch.) 
Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Markgraf von Brandenburg, 
des heiligeu Römischen Reiches Erzkämmerer und Burggraf von Nürn- 
berg 2C., bekennen öffentlich mit diesem Briefe, daß wir erwogen und 
erkannt habeu, daß uichts gewisser ist, deuu der Tod, und nichts nnge- 
wisser, denu die Zeit des Todes, uud uichts so notwendig, als daß der 
Mensch mit allem Fleiße seine Sache bestelle, damit er in guter Zuversicht 
seine Seele Gott übergebeu körnte2): und darum zu unserem begnadeten 
Abscheiden uud um unsere Seele Gott zu übergebeu, habeu wir mit Gunst 
und Willen unserer lieben Söhne, des Herrn Johann und des Herrn 
Albrecht, Markgrafen von Braudeuburg 2C., unsere Anordnung und unsern 
letzten Willen gethan und geschafft, schaffen, beschicken und thnn mit gutem 
Berate uud wohlbedachtem Sinne in Kraft dieses Brieses, wie hiernach 
von Wort zu Wort geschrieben steht. 
Zum ersten, daß wir unser Begräbnis gewählt haben und wählen 
im Kloster Heilsbrouu^), und daß dieses unser Begräbnis in schlichter, 
demütiger Form erfolgen soll, in einem leinenen Tuche, ohue großen, 
hoffärtigen Pomp, der nicht sehr zu göttlicher Ehre dieut. Ferner, daß 
unsere ganze Herrschaft, die wir zurücklassen, in solcher Weise vererben 
soll auf uusere Söhne, wie wir das vormals geordnet und sestgesetzt haben 
nnd anch mit Abmachungen und Schriften bestimmt und hinterlassen ist. 
Ferner, daß alle wissentliche Schulden ans Pfandschast oder sonstige von 
unseren Erben gütlich ausgeglichen uud bezahlt werdeu sollen. Und weil 
wir leider unsere armen Leute, Unterthanen und auch etliche audere mit 
') 5. Juli. 
2) Tie hehre Auffassung des ersten hoheuzollernscheu Kurfürsten von seiner 
Würde erhellt, um das hier anzuschließen, aus einer denkwürdigen Urkunde aus 
dem Jahre 1420, worin er dem Karthäuserkloster in Frankfurt ein Gut vereiguet 
(Riedel I., 20, Nr. 20); es steht darin der berühmt gewordene Ausspruch, es ge- 
schehe dieses zum Preise Gottes, „der uns solche und andere Güter befohlen hat, 
die wir lediglich von seiner Gnade haben: wie wir das bekennen, indem wir 
uus von unseren Fürstentümern von Gottes Gnaden schreiben. Wir sind es 
Gott schuldig als uuserm rechten Herrn, dessen schlichter Amtmann an den 
Fürstentümern wir sind, die wir von ihm inne haben." 
3) Östlich von Ansbach.
	        
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