zurückgeführt, froh darüber, daß sie die unglückliche Fahrt
zur See durch einen glücklichen Krieg zu Lande wieder wett¬
gemacht hatten. Außerdem zeigte sich Germaniens so frei¬
gebig, daß er einem jeden der Soldaten die persönlichen
Verluste an Geld und Gut in der von ihnen angegebenen
höhe ersetzte, fluch galt es für zweifellos, daß der Feind
in seinem Zttut wankend geworden war, mit dem Gedanken
umging, um Frieden zu bitten, und der Krieg beendet werden
könne, wenn man noch den nächsten Sommer dazunehme.
Tiberius jedoch mahnte den Germaniens zu wieder¬
holten Malen in seinen Briefen, zur Feier des ihm be¬
willigten Triumphes heimzukehren,- es sei bereits genug der
Erfolge, genug des Mißgeschicks. Gewaltige und glückliche
Schlachten habe er allerdings geschlagen; doch dürfe er auch
nicht die Verluste vergessen, die Wind und Wellen verursacht
hätten. Zwar seien sie vom Feldherrn nicht verschuldet,
dennoch aber schwer und furchtbar gewesen. Er selber sei
neunmal von dem vergötterten ctugustus nach Germanien
geschickt worden, habe aber durch kluge Verhandlungen
mehr erreicht als durch Waffengewalt. Auf diese weise
seien die Sugambrer (am Flusse Sieg und nördlich
bis zur Lippe) unterworfen, auf diese weise die S u e b e n *)
und der König ITT a r o b o b durch einen Frieden an Hont
gefesselt worden. Und die Cherusker sowie die anderen
aufrührerischen Stämme könne man jetzt, wo Rom gerächt
sei, ihren inneren Streitigkeiten überlassen.
Als Germaniens nur noch um ein Jahr bat, um das
Begonnene zu Ende führen zu können, appellierte Tiberins
noch energischer an seinen Gehorsam und bot ihm zum
zweitenmal das Konsulat an, dessen Geschäfte er persönlich
in Rom führen sollte. Er fügte noch hinzu: wenn sich ein
weiterer Krieg nötig mache, so möge doch Germaniens
seinem Bruder D r u \ u s Gelegenheit geben, kriegerischen
Ruhm zu ernten. Da nämlich zur Zeit kein anderer Feind
vorhanden sei, so könne sich dieser nur in den germanischen
Provinzen den Imperatortitel und den Triumph verdienen.
*) Über die Sueben vgl. tDoyte a a. (D. I 5. 17—20, II 5. 17,
48 ff., 57, 59, 61, 62, 83, 84, 892.
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