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Bravo (ital. eig.: brav, tüchtig), 1. Beifallsruf
für außerordentliche Leistungen; 2. Bandit.
Breisgau (wohl abzuleiten von breisen, d.i.
einschließen, begrenzen), fruchtbare Landschaft
im Großherzogtum Baden mit der Stadt
Freiburg (Bischofssitz und Universität); wird
1367 osterreichisch, 1805 badisch.
Bresche (frz. bröehe, vom deutschen Stamme
brechen), Maueröffnung, Sturmlücke.
Brigade (v. ital. brigata Gesellschaft), ein ge⸗
wöhnlich aus 2 Regimentern bestehendes Korps,
wenigstens bei der Infanterie.
Brigg (engl.), zweimastiges Kauffahrteischiff.
brillant (v. frz. briller [spr. brijeh] glänzen),
glänzend, Aufsehen erregend.
Brillanz (Subst. z. vor.), Glanz, Pracht.
Brundisium (auch Brundüsium, heute Brin⸗
dist), Stadt in der Landschaft Kalabrien am
Adriatischen Meere. Von hier Überfahrt nach
Griechenland, Dyrrhachium oder Epidamnus
in Illyrien.
Brünne (mhd.), Brustharnisch.
Bugspriet (v. niederl. boegspriet ; boeg — Vor⸗
derteil des Schiffs, spriet Stange [Spieß)).
Bühl (GBühel vgl. Bucel), 1. Auswuchs Höcker;
2. Hügel.
Burnus (arab.), 1. ein bei den Beduinen und
Berbern gebräuchlicher weiter Mantel von
weißem Wollzeug mit Kapuze (d. i. Kopfbe⸗
deckung); 2. ein dem ähnliches Kleidungsstück
in europäischen Ländern.
Büste (frz. Ie buste, ital. busto, Brust, Rumpf)
Brustbild.
Butze, Plur. —en (v. mhd. biezen schlagen,
klopfen), Polter⸗Klopfgeist, vermummte Schreck⸗
gestalt.
Byzaunz (gr. Byzantion), das jetzige Konstan⸗
tinopel am Bosporus, der Sage nach schon
von den Argonauten (s. d) gegründei. Im
Laufe der Jahrhunderte vielfach von den
Thraziern und Persern geplündert und zerstört,
vom Kaiser Konstantin (306 337) wieder neu
gegründet und zur Hauptstadt erhoben. 396
Residenz der oströmischen Kaiser. Seit Er—
oberung durch die Türken 1453 Hauptstadt
des osmanischen Reiches — Stambul; über
1 Million Einwohner.
Caligula (Diminutiv v. eülisa Soldatenstiefel,
dah.: Stiefelchen; so von den Soldaten ge—
nannt, als er als kleiner Knabe mit dem
Vater im Feldlager war); Cajus Cäsar, Sohn
des Germanicus, folgt seinem Oheim Tiberius
als Kaiser und regiert von 383—41 n. Chr.;
grausam, verschwenderisch; 41 ermordet.
Camõdens, Louis de; portugiesischer Dichter 1624
zu Lissabon geb., aus seiner Vaterstadt ver⸗
bannt. Auf Macao — chinesischer Insel —
dichtet er das Nationalepos „Die Lusiaden“
(die Lusitaner, d. i. Portugiesen), das in alle
Sprachen übersetzt ist.
Cũnĩna, altes Städtchen in Latium nahe bei Rom.
clklanclzlellieren (von Cancelle, vergitterte
Schranke bei Gerichten, Kanzlei), kreuzweise
durchstreichen, um das Geschriebene ungültig zu
machen.
Caprera (capra Ziege, dah. s. v. a. Ziegeninsel),
Insel, nordöstl. von Sardinien an der Straße
von Bonifacio, D Ml. groß. Aufenthalts⸗
ort Garibaldis (der „Alte von Caprera“).
Oarmina diversa ad. docendam theodiscam
linguam; verschiedene Lieder, die deutsche
Sprache zu lehren, oder zum Unterricht in
der deutschen Sprache.
Cassiquiare, Nebenfluß des Rio Negro in Süd⸗
amerika.
Cãsür (lat. eaesuxa von eaedõre hauen, ein⸗
schneiden), Einschnitt in den Vers — die
Stelle, wo ein Wortende in den Versfuß fällt
83 Haupteäsuren: 2 männliche nach einer
schweren, und eine weibliche nach einer leichten
Silbe. Im Hexameter nach der schweren Silbe
des 3. Versfußes (Penthemimeris), nach der
schweren Silbe des 4. Versfußes (Hephthe⸗
mimeris), nach dem ersten leichten im dritten
Versfuße (kata triton trochaĩion nach dem
dritten Trochäus).
Catilina, Lucius Sergius, einer der berüch—
tigtsten römischen Umsturzmänner z. Z. des
Cicero; seine Verschwörung (a. 63) von Cicero
entdeckt. In die Acht erklärt, fällt er 62 bei Pistoja.
Cato, Marcus Porcius: 1. Censoͤrius 234 bis
149 v. Chr.; Römer von echtem Schrot und
Korn, wachte er besonders mit Strenge über
die Erhaltung altrömischer Einfachheit und
Sitte; unversöhnlicher Feind der Karthager
(centerum censeo, Carthaginem esse delen-
dam übrigens meine ich, Karthago müsse zer⸗
stört werden). 2. Utieensis, d. i. von Ütica,
wo er sich selbst 46 entleibte; Urenkel des vor.;
„der letzte der Republikaner“.
eausae (Plur. v. eausa Grund), Teil der Chrie
(auch ratĩo), in dem die Wahrheit eines Satzes
durch Vernunftgründe bewiesen werden soll.