cmo-ics-ioi 60. Die wesentlichen Grundlagen des Familienlebens, rarat'at'O
der Zweck, dem ihr praktisches Ordnen und Schaffen als Mittel dient.
Der praktisch untüchtigen Frau wird, wenn sie bescheiden und pflichttreu
ist, das Mittel zum Zweck; über ihrem mühevollen Dienen entbehrt sie
des freudigen Mitgenießens an den Gütern, deren ungestörten Genuß sie
den Ihrigen zu erringen sucht. Die stets sorgende, die übertrieben ge¬
schäftige, die unter ihrer Arbeit stöhnende Hausfrau wird von den Haus¬
genossen, je nach deren Standpunkt und Art, bemitleidet, belächelt, mi߬
braucht — selten nach ihrer Hingebung und nie nach ihrer Würde ge¬
schätzt; der Macht, die sie durch freie Beherrschung ihres materiellen
Wirkungskreises über die das Haus beseelende Stimmung üben würde,
entäußert sie sich selbst. Ist dagegen die untüchtige Hausfrau ihrer ersten
Pflichten nicht eingedenk, setzt sie sich, im vermeintlichen Recht auf ein
geistigeres Tagewerk, über jene Pflichten hinweg, dann mögen die Haus¬
genossen in guten Tagen versuchen über die Lücken des Bodens zu
lächeln, der ihr Wohlsein tragen soll — bis eine Stunde schlägt, deren
hartes Urteil sich nicht überhören läßt. Geistiger Übermut der Hausfrau
führt in materielle Fährlichkeiten, welche mit ihrer eigenen und der Ihrigen
geistiger Freiheit weniger verträglich sind als das bescheidene Arbeitsteil
jedes Tages, welches eine praktisch tüchtige Hausfrau völlig auf sich nimmt.
Hand in Hand mit den materiellen häuslichen Pflichtübungen, deren
Vereinfachung der tüchtigen Hausfrau gelingt, geht diejenige geistige
Arbeit, welche der einfältigen wie der geistig hochgebildeten Frau die
wichtigste sein muß: zugleich mit der leiblichen Pflege der Kinder leitet
sie die Erziehung derselben; mit der Beherrschung der Dienenden verbindet
sie einen wohltuenden Einfluß auf deren Sitte und Verhalten; diesen
Einfluß übt sie umso wirksamer, umso wohltuender, je besser ihre per¬
sönliche Haltung, ihre persönlichen Arbeitstugenden zu ihren Forderungen
und zu ihren Lehren stimmen. Unbeschadet der gebietenden Stellung,
welche vor allem die Frau selbst dem Herrn des Hauses zuerkennt,
wird der Mann, der im Beruf, in Staat und Gesellschaft ein volles
Mannesleben führt, der Frau, welche treu und tüchtig ihr Erzieheramt
übt, nicht nur die erziehende Vorarbeit, er wird ihrem Feingefühl oft
auch die letzte Entscheidung elterlicher Gewissensfragen überlassen. Sind
es nicht die Wahrnehmungen der Mutter, welche in die gemütlichen und
geistigen Anlagen der Kinder, in die Art ihrer Entwicklung und den Gang
ihrer innern Kämpfe und Fortschritte, in die Bedingungen ihres Ge¬
deihens vollen Einblick geben? ob es sich um die Gewährung größeren
oder geringeren Spielraums für die freie Selbstbestimmung des einen
und des anderen handle, um gelindere oder festere Ausübung der elter¬
lichen Zucht, um Ausbildung oder Zurückhaltung einzelner Gaben und
Neigungen, um die Wirkung der verschiedenen Individualitäten der Ge-
cm 189 ro