Full text: [Band 4, [Schülerband]] (Band 4, [Schülerband])

cmo-ics-ioi 60. Die wesentlichen Grundlagen des Familienlebens, rarat'at'O 
der Zweck, dem ihr praktisches Ordnen und Schaffen als Mittel dient. 
Der praktisch untüchtigen Frau wird, wenn sie bescheiden und pflichttreu 
ist, das Mittel zum Zweck; über ihrem mühevollen Dienen entbehrt sie 
des freudigen Mitgenießens an den Gütern, deren ungestörten Genuß sie 
den Ihrigen zu erringen sucht. Die stets sorgende, die übertrieben ge¬ 
schäftige, die unter ihrer Arbeit stöhnende Hausfrau wird von den Haus¬ 
genossen, je nach deren Standpunkt und Art, bemitleidet, belächelt, mi߬ 
braucht — selten nach ihrer Hingebung und nie nach ihrer Würde ge¬ 
schätzt; der Macht, die sie durch freie Beherrschung ihres materiellen 
Wirkungskreises über die das Haus beseelende Stimmung üben würde, 
entäußert sie sich selbst. Ist dagegen die untüchtige Hausfrau ihrer ersten 
Pflichten nicht eingedenk, setzt sie sich, im vermeintlichen Recht auf ein 
geistigeres Tagewerk, über jene Pflichten hinweg, dann mögen die Haus¬ 
genossen in guten Tagen versuchen über die Lücken des Bodens zu 
lächeln, der ihr Wohlsein tragen soll — bis eine Stunde schlägt, deren 
hartes Urteil sich nicht überhören läßt. Geistiger Übermut der Hausfrau 
führt in materielle Fährlichkeiten, welche mit ihrer eigenen und der Ihrigen 
geistiger Freiheit weniger verträglich sind als das bescheidene Arbeitsteil 
jedes Tages, welches eine praktisch tüchtige Hausfrau völlig auf sich nimmt. 
Hand in Hand mit den materiellen häuslichen Pflichtübungen, deren 
Vereinfachung der tüchtigen Hausfrau gelingt, geht diejenige geistige 
Arbeit, welche der einfältigen wie der geistig hochgebildeten Frau die 
wichtigste sein muß: zugleich mit der leiblichen Pflege der Kinder leitet 
sie die Erziehung derselben; mit der Beherrschung der Dienenden verbindet 
sie einen wohltuenden Einfluß auf deren Sitte und Verhalten; diesen 
Einfluß übt sie umso wirksamer, umso wohltuender, je besser ihre per¬ 
sönliche Haltung, ihre persönlichen Arbeitstugenden zu ihren Forderungen 
und zu ihren Lehren stimmen. Unbeschadet der gebietenden Stellung, 
welche vor allem die Frau selbst dem Herrn des Hauses zuerkennt, 
wird der Mann, der im Beruf, in Staat und Gesellschaft ein volles 
Mannesleben führt, der Frau, welche treu und tüchtig ihr Erzieheramt 
übt, nicht nur die erziehende Vorarbeit, er wird ihrem Feingefühl oft 
auch die letzte Entscheidung elterlicher Gewissensfragen überlassen. Sind 
es nicht die Wahrnehmungen der Mutter, welche in die gemütlichen und 
geistigen Anlagen der Kinder, in die Art ihrer Entwicklung und den Gang 
ihrer innern Kämpfe und Fortschritte, in die Bedingungen ihres Ge¬ 
deihens vollen Einblick geben? ob es sich um die Gewährung größeren 
oder geringeren Spielraums für die freie Selbstbestimmung des einen 
und des anderen handle, um gelindere oder festere Ausübung der elter¬ 
lichen Zucht, um Ausbildung oder Zurückhaltung einzelner Gaben und 
Neigungen, um die Wirkung der verschiedenen Individualitäten der Ge- 
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