— 244 —
genommen werden sollten, verhinderte der Konvent royalistische
Wahlen durch die Bestimmung (vom 5. und 13. Fructidor), daß das
erstemal zwei Drittel der neuen Versammlung aus den Mitgliedern
der alten gewählt werden müßten. Es war das offene Geständnis
dieser Republikaner, daß, wenn das angeblich souveräne Volk wählen
dürfte, wie es wollte, es um sie und ihre Republik geschehen wäre.
Eine royalistische Erhebung vom 13. Vend^miaire (5. Oktober 1795)
in Paris mußte Barras, unterstützt von dem General Napoleon
Bon aparte, niederschlagen. Nachdem der Nationalkonvent am
Schluß sich noch durch Erneuerung der Schreckensgesetze gegen
Priester und Emigranten und Ausschluß aller Royalisten von allen
öffentlichen Stellungen geschützt hatte, löste er sich (26. Oktober 1795)
aus.
1795 1799. 4. Das Direktorium 1795—1799.
a. Die Verfassung. Die gesetzgebende Gewalt wurde nach
der neuen Verfassung zwei Ratskollegien anvertraut, einem „Rat
der 500" und einem „Rat der Alten", aus 250 Mitgliedern be¬
stehend. Jener hatte das Recht, Gesetze in Vorschlag zu bringen und
zu beraten, dieser die beratenen Gesetze anzunehmen oder zu ver-
Wersen. Die ausführende Gewalt legte man in die Hände eines
Direktoriums, eines Kollegiums von fünf Mitgliedern, die von
dem Rat der 500 auf Vorschlag des Rates der Alten erwählt wurden.
Jedes Jahr sollte einer der fünf durchs Los ausgeschieden werden
und konnte nicht vor fünf Jahren wiedergewählt werden. An die
Stelle direkter Wahlen wurden indirekte gesetzt; sür die Ausübung
des Wahlrechtes wurde ein gewisser Besitz zur Bedingung gemacht.
b. Frankreich unter dem Direktorium. Durch die Be-
schlüsse des Konvents über die Wahl wurde die Fortdauer der Herr-
schaft einer republikanischen Minderheit auch unter der neuen Ver-
fafsnng gesichert: zwei Drittel der Mitglieder der neuen Räte wurden
aus dem Konvent genommen. Zu Direktoren wurden entschiedene
Revolutionsmänner, ja mit Absicht „Königsmörder" gewählt, unter
denen der talentvolle, aber sittenlose Barras und der „Organisator
des Sieges", Carnot, die wichtigsten waren. So herrschten die jako-
binischen Grundsätze auch weiterhin: Priester und Emigranten
wurden nach wie vor verfolgt; der republikanische Kalender mit
seinen Dekadentagen und Sansculottenfesten blieb in Kraft; das
Christentum wurde mit größter Ungunst behandelt; auf dem Gebiet
der Schule versuchte man einer religionslosen Staatsschule auf alle
Weise ein künstliches Leben einzuflößen. Um die öffentliche Meinung,
die immer entschiedener nach der entgegengesetzten Richtung ging,
kümmerte man sich nichts. Zwar ließ das Direktorium den Kommu-
nisten Baboeus, einen terroristischen Jakobiner, der das Eigentum
für geraubtes Gut und für die Quelle des Übels erklärte, hinrichten