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Landeskunde der Provinz Schleswig-Holstein.
1227. 22. Juli. Sieg Adolfs IV. im Bunde mit norddeutschen Fürsten über
Waldemar II. von Dänemark bei Bornhöved.
1326. Die Waldemarische Konstitution. Waldemar III. tritt das Herzog-
tum Schleswig an Gerhard den Großen ab, Schleswig soll nie wieder mit Däne-
mark zu einem Staate vereinigt werden.
Nach dem Tode des letzten Schauenburgers, Adolfs VIII., wurde sein Neffe,
der dünische König Christian I. aus dem Hause Oldenburg, 1460 von den Ständen
zum Herzog von Schleswig uud Grafen von Holstein gewählt und somit
die Lande durch Personal-Union mit Dänemark verbunden. Beide Länder sollten
„bliveu ewich tosamende, ungedelt". Holstein gehörte nach wie vor zu Deutsch-
land und wurde 1474 zu einem Herzogtum erhoben.
Dithmarschen blieb noch 100 Jahre ein Freistaat, bis 1559.
Frühzeitig sand die Reformation Eingang. Um ihre Einführung haben
sich verdient gemacht: Hermann Taft aus Husum, Nikolaus Boje in Meldorf,
Heinrich von Zütphen (Heinrich Möller aus Zütpheu) und Bugenhagen, von
dem 1542 eine schleswig-holsteinische Kirchenordnuug verfaßt wurde. Bei der
Säkularisation der Kirchengüter siel der größte Teil an die Landesherren, der Adel
erhielt die Klöster zu Preetz, Itzehoe, Üterseu und Schleswig.
Die Verbindung der Herzogtümer mit Dänemark hatte zur Folge, daß
sie in die Kriege Dänemarks verwickelt wurden. So führte die Beteiligung
Christians IV. an dem Dreißigjährigen Kriege kaiserliche und ligistische Truppen:
unter Wallenstein uud Tilly uud später Schweden unter Torstenson ins Land.
Die vielfachen Teilungen unter die einzelnen Linien des Hauses Oldenburg,
wobei niemals die Eider, die Grenze zwischen Schleswig und Holstein, die Grenze
der Landesteile bildete, und die Einheit dadurch gewahrt blieb, daß mancherlei
einer gemeinsamen Regieruug vorbehalten wurde, hatten viele Streitigkeiten
zwischen den regierenden Fürsten, besonders zwischen dem König und den Gottorser
Herzögen zur Folge und führten wiederholt die Herzöge auf die Seite der Feinde
Dänemarks, der Schweden. 1713 Zerstörung Altonas durch deu schwedischen General
Steenbock. 1721 wurde der Gottorser (herzogliche) Anteil an Schleswig, 1773 der
an Holstein (Hauptstadt Kiel) mit dem königlichen Anteil vereinigt. Seitdem
hatte das Land wieder einen Landesherrn. (S. die Stammtafel auf S. 34.)
Die napoleonische Zeit sah Dänemark und somit die Herzogtümer aus [eitert des
französischen Kaisers. Holsteinische Truppen halfen 1809 Schill in Stralsund be-
siegen. So hatten die Schleswig-Holsteiner keinen Anteil an den ruhmreichen
Befreiungskriegen. 1815 wurde Holstein in den Deutschen Bund aufgenommen,
Helgoland kam an England.
Am 1. Januar 1895 erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft.
Das im 19. Jahrhundert immer mehr hervortretende Bestreben der dänischen
Regierung, die Herzogtümer Schleswig und Holstein enger mit dem Hauptlande
zu verknüpfen, zerstörte allmählich das sonst gute Verhältnis, in dem die Schleswig-
Holsteiner zu ihrem Landesherrn gestanden hatten, und erweckte das Nationalgesühl.
Diese Stimmung fand einen entsprechenden Ausdruck in dem von dem Schles-
wiger Advokaten Chemnitz gedichteten, von dem Organisten Bellmann komponierten