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Sorge für das Wohl des Arbeiters.
die unseres Kaisers. Die Frage der Arbeiterwohnungen in ihrer
grundlegenden Wichtigkeit nicht bloß für die wirtschaftliche, son¬
dern auch für die sittliche Hebung der arbeitenden Klassen, für
ihre Gesundheit und ihr Familienleben, die Förderung der Volks¬
büchereien behufs gesunder geistiger Ernährung des Volkes, kurz
alle gemeinnützigen Bestrebungen irgendwelcher Art dürfen bei
unserm kaiserlichen Herrn auf eingehende und verständnisvolle
Teilnahme rechnen.
Wie sehr dem Kaiser daran liegt, persönlich sich von der
Lage der Arbeiter zu überzeugen, hat zur Genüge der Empfang
einer Arbeiterabordnung gelegentlich des großen Ausstandes der
rheinisch-westfälischen Bergarbeiter im Mai 1889 gezeigt. Er
hörte die Klagen dieser Männer an, hielt ihnen in ernsten, wohl¬
wollenden Worten das Ungesetzmäßige ihres Vorgehens vor und
versprach ihnen Prüfung der Verhältnisse und Abstellung etwaiger
Mißbräuche. Den Grubenbesitzern, die er wenige Tage darauf
empfing, empfahl er, möglichst nahe Fühlung mit den Arbeitern
zu halten, damit denselben Gelegenheit gegeben werde, ihre
Wünsche vorzubringen, für das Wohl der Arbeiter zu sorgen und
solchen Schwierigkeiten wie den damals vorhandenen vorzu¬
beugen. Durch das Dazwischentreten des Kaisers war der bedroh¬
liche Ausstand binnen wenigen Tagen beendigt. Dieser und noch
andere Ausstände riefen in dem Kaiser den Gedanken wach, eine
Befriedigung der als berechtigt anzuerkennenden Forderungen
der Arbeiter auf dem Wege einer internationalen1) Gesetzgebung
zum Schutze der arbeitenden Klassen anzubahnen. Der erste
Schritt zur Verwirklichung dieses Gedankens geschah durch den
bedeutsamen Erlaß an den Reichskanzler vom 4. Februar 1890,
worin es heißt: ,,Ich bin entschlossen, zur Verbesserung der Lage
der deutschen Arbeiter die Hand zu bieten, soweit die Grenzen
es gestatten, welche Meiner Fürsorge durch die Notwendigkeit
gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Weltmarkt kon¬
kurrenzfähig zu erhalten und dadurch ihre und der Arbeiter
Existenz zu sichern. Der Rückgang der heimischen Betriebe durch
Verlust ihres Absatzes im Auslande würde nicht nur die Unter¬
nehmer, sondern auch ihre Arbeiter brotlos machen.“
Zu gleicher Zeit ordnete der Kaiser in einem an den Handels¬
minister gerichteten Erlaß die Einberufung des Staatsrates unter
9 International — zwischen den Völkern geltend, nicht auf eine
Nation allein beschränkt.