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fränkische (am Main), 5. der oberrheinische (Lothringen, HMen).
6. der kurrheinische, (die Kurfürstentümer Pfalz, Mainz, Trier, Köln),
7. der burciundisch e (die Niederlande. Franche Comts), 8. der west-
MlAche (zwischen Maas und Weser), 9. der nieder sächsische (zwischen
Weser und Elbe), 10. der obersäch siscbe (Sachsen, Brandenburg,
Pommern). Jeder Kreis war einem Kreishauptmanne unterstellt, welcher
dem Urteile des Reichskammergerichtes Geltung verschaffen und bei einem
Landfriedensbruche die Kriegsmacht des Kreises aufbieten mußte. Böhmen.
Mäfiretir Schlesien, die Lausitz, das Ordensland Preußen, wie auch die
Schweiz, welche sich der Zuziehung zur Reichsmatrikel gewaltsam wider-
setzten, wurden in die Kreiseinteilung mrfit ^sgpnnmm^n. Durch die
neue Einrichtung wurde die Macht und der Einfluß des Kaisers nicht
wenig beschränkt: die Reichslehnsverfafsnng löste sich immer mehr in
einen Mrstenbund auf. Zu den Reichstagen gehörten jetzt etwa dritt-
halbhundert Stände (Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte), welche ins-
gesamt 500 (später durch Vereinigung in Kuriatstimmen etwa 100)
Stimmen hatten.
II. Einmischung in die spanisch-franzöfifchen Kriege um
Mailand und Neapel.
Die Verhältnisse Italiens.
1. Venedig. Dieses entwickelte sich schon früh zu einem republi-
kanischen Gemeinwesen. Bei der günstigen Lage der Stadt entwickelte
sich, namentlich seitdem die Kreuzzüge einen regeren Verkehr mit dem
Morgenlande herbeiführten, ein lebhafter Handel. Im 4. Kreuzzuge
gewann die Republik den größten Teil Dalmatiens und mehrere
Küstenstriche und Inseln des griechischen Reiches und fügte ihrem Gebiete
später Korfu, Kreta und das für den Handel nach dem Orient äußerst
wichtige Cypern hinzu. Erst mit dem Vordringen der Türken, welche
der' Republik manche empfindliche Verluste beibrachten, sank ihre politische
Macht, und die Entdeckung neuer Seewege gab ihrem Handel den empsind-
lichsten Stoß.
An der Spitze der Republik stand ein aus Lebenszeit gewählter Doge,
Die Regierungsgewalt lag in der Hand des großen Rates, welcher jährlich
neu gewählt wurde. Ein beständiger Ausschuß von 60 Mitgliedern aus
diesem Rate, die Signoria oder der Senat genannt, leitete die lausenden
Geschäfte. Später wurde die jährliche Erneuerung des großen Rats ab-
geschafft und bestimmt, daß die Mitglieder desselben ihre Stelle behalten
und aus ihre Söhne vererben sollten. Diese geschlossene, im „goldenen
Buche" verzeichnete Zahl der Nobili ward nun der eigentlich herrschende