Full text: Lesebuch für berg- und hüttenmännische Fortbildungsschulen

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Seeluft. 
weisen und hat ihre Befehle pünktlich zu befolgen. In gleicher Weise 
ist den Anordnungen und Weisungen aller zum Wacht- oder militä— 
rischen Sicherheitsdienst befehligten Personen des Soldatenstandes, 
sowie den zeitweilig zum Vorgesetzten bestellten Mannschaften und den 
im Dienst befindlichen Feldgendarmen Gehorsam zu leisten. Ar— 
tikel 16. Der ehrenvolle Beruf des Soldaten darf durch ehrenwidrige 
Behandlung desselben nicht herabgewürdigt werden. Wer die Unter— 
gebenen vorschriftswidrig behandelt, beleidigt oder gar mißhandelt, 
oder wer seine Dienstgewalt dazu mißbraucht, um auf Kosten seiner 
Untergebenen sich Vorteile zu verschaffen, wird nachdrücllich bestraft. 
Glaubt der Soldat, Veranlassung zur Beschwerde zu haben, so ist er 
dennoch verbunden, seine Dienstobliegenheiten unweigerlich zu erfüllen 
und erst demnächst seine Beschwerde auf dem verordneten Wege anzu— 
bringen. Wer eine Beschwerde auf unwahre Behauptungen stützt oder 
unter Abweichung von dem vorgeschriebenen Dienstwege anbringt, 
wird mit Freiheitsstrafe belegt. Artikel 27. Auch im Beurlaubten— 
stande muß der Soldat den ihm obliegenden besonderen Pflichten pünkt⸗ 
lich nachkommen und macht sich bei Zuwiderhandlungen strafbar. 
A— Q I AI 
148. Seeluft. 
Nun weht einmal der rechte Zug 
gottlob! in deutschen Landen; 
er kommt daher wie Möwenflug, 
er braust wie Meeresbranden. 
Er fährt mit hellem Jubelklang 
um Felder, Wald und Wiesen — 
hei Seeluft, frischer Tatendrang, 
dein Kommen sei gepriesen! 
Wie Wetter stürmt er, fegt und kehrt 
durch haus⸗ und Mauerlücken, 
kein alter Zopf bleibt unversehrt, 
und wehe den Perücken! 
Den Stubenhockern wird es bang, 
und die Philister niesen 
hei Seeluft, frischer Tatendrang, 
dein Kommen sei gepriesen! 
Uns aber jüngt er Blut und Mark 
und scheucht uns Gram und Grillen, 
und macht uns Arm und Seele stark 
um unsers Kaisers willen.
	        
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