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Erster Teil. In Haus, Ejof und Werkstatt 
2. ver Hausbau. 
Ms Bauzeit eines gewöhnlichen Wohnhauses kann man ein Jahr 
annehmen. Wenn nicht ganz besonders ungünstige Witterung oder son¬ 
stige Umstände verzögernd auftreten, läßt sich ein Neubau in dieser Zeit 
ausführen. Rm besten richtet man sich so ein, daß man im Spätsommer 
zu bauen beginnt und noch. vor Eintritt des winters das Haus unter 
„Vach" bringt, d. h. den Rohbau vollendet, während der kurzen winter¬ 
tage macht der Bau dann die Ruhepause durch. Schreiner und Schlosser 
bereiten inzwischen die Rrbeiten zur weiteren Vollendung des Hauses 
vor. Mit dem Eintritte des Frühlings werden die Fensteröffnungen, die 
mit Brettern verschlagen waren, aufgetan, um der austrocknenden März¬ 
luft vollen Durchzug zu gestatten,- vom Rpril ab beginnt dann der innere 
Ausbau. Dieser läßt sich im Sommer vollenden, und das neue Ge¬ 
bäude kann im Rugust und September unbewohnt stehen. Bei fleißiger 
Lüftung trocknet es dann gänzlich aus, und damit nimmt auch täglich 
mehr der unangenehme und ungesunde Neubaugeruch ab, der allerdings 
erst durch das Bewohnen selbst gänzlich verschwindet. Diese Verteilung 
der Bauarbeiten auf die Jahreszeiten empfiehlt sich aus bautechnischen 
Gründen. Jedoch gibt es auch selbstredend manche andere Weisen der 
Bauausführung, die durch die verfügbare Zeit, durch das erforderliche 
Baukapital und andere Umstände geboten erscheinen können. Besonders 
sind diese bei einem Neubau auf dem Lande bestimmend. Ruf keinen 
Fall ist aber ein Überhasten zu empfehlen. 
Die Bauausführung nimmt gewöhnlich folgenden Verlauf: 
Nachdem der Bauherr mit dem Baumeister (Rrchitekten) den 
Entwurf vollständig festgestellt hat, muß der Bau bei der Polizeibehörde 
angemeldet und um die polizeiliche Erlaubnis zum Baue nachgesucht wer¬ 
den. 3u diesem Zwecke sind der Lageplan und die Baupläne in doppelter 
Rusfertigung einzureichen. Die Behörde hat nämlich darüber zu wachen, 
daß durch den beabsichtigten Neubau niemand in seinen Rechten geschä¬ 
digt, auch niemand an Leben und Gesundheit gefährdet werde. In¬ 
zwischen werden auch schon die einzelnen Rrbeiten am Neubau an lei¬ 
stungsfähige Unternehmer vergeben. 
Ist die Bauerlaubnis erteilt, so beginnt die Rrbeit auf dem Bau¬ 
platze gewöhnlich mit dem Graben eines Brunnens oder mit der Zu¬ 
leitung des notwendigen Wassers. Die Rnfuhr des Baumaterials ist 
dann die nächste Rrbeit. Bruch- und Backsteine, Ralk und Sand u. dgl. 
werden in zweckmäßiger Ordnung um den Platz herum, auf dem das 
neue Gebäude erstehen soll, aufgehäuft. 
Nun wird die Baugrube ausgeworfen: das Rufmauern der 
Fundamente oder Grundmauern beginnt. Das geht oft glatt und 
leicht vonstatten,- zuweilen aber bereitet diese wichtige Rrbeit unvorher¬ 
gesehene Schwierigkeiten und Rosten, so daß oft mehr Geld in die Erde 
gesteckt werden muß, als über ihr verbaut wird. Eine sehr sorgfältige 
Untersuchung des Baugrundes sollte bei beabsichtigtem Baue niemals 
unterbleiben. Ruf „Felsen bauen" ist auch hier immer gut,- doch ist auch
	        
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