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Erster Teil. In Haus, Ejof und Werkstatt
2. ver Hausbau.
Ms Bauzeit eines gewöhnlichen Wohnhauses kann man ein Jahr
annehmen. Wenn nicht ganz besonders ungünstige Witterung oder son¬
stige Umstände verzögernd auftreten, läßt sich ein Neubau in dieser Zeit
ausführen. Rm besten richtet man sich so ein, daß man im Spätsommer
zu bauen beginnt und noch. vor Eintritt des winters das Haus unter
„Vach" bringt, d. h. den Rohbau vollendet, während der kurzen winter¬
tage macht der Bau dann die Ruhepause durch. Schreiner und Schlosser
bereiten inzwischen die Rrbeiten zur weiteren Vollendung des Hauses
vor. Mit dem Eintritte des Frühlings werden die Fensteröffnungen, die
mit Brettern verschlagen waren, aufgetan, um der austrocknenden März¬
luft vollen Durchzug zu gestatten,- vom Rpril ab beginnt dann der innere
Ausbau. Dieser läßt sich im Sommer vollenden, und das neue Ge¬
bäude kann im Rugust und September unbewohnt stehen. Bei fleißiger
Lüftung trocknet es dann gänzlich aus, und damit nimmt auch täglich
mehr der unangenehme und ungesunde Neubaugeruch ab, der allerdings
erst durch das Bewohnen selbst gänzlich verschwindet. Diese Verteilung
der Bauarbeiten auf die Jahreszeiten empfiehlt sich aus bautechnischen
Gründen. Jedoch gibt es auch selbstredend manche andere Weisen der
Bauausführung, die durch die verfügbare Zeit, durch das erforderliche
Baukapital und andere Umstände geboten erscheinen können. Besonders
sind diese bei einem Neubau auf dem Lande bestimmend. Ruf keinen
Fall ist aber ein Überhasten zu empfehlen.
Die Bauausführung nimmt gewöhnlich folgenden Verlauf:
Nachdem der Bauherr mit dem Baumeister (Rrchitekten) den
Entwurf vollständig festgestellt hat, muß der Bau bei der Polizeibehörde
angemeldet und um die polizeiliche Erlaubnis zum Baue nachgesucht wer¬
den. 3u diesem Zwecke sind der Lageplan und die Baupläne in doppelter
Rusfertigung einzureichen. Die Behörde hat nämlich darüber zu wachen,
daß durch den beabsichtigten Neubau niemand in seinen Rechten geschä¬
digt, auch niemand an Leben und Gesundheit gefährdet werde. In¬
zwischen werden auch schon die einzelnen Rrbeiten am Neubau an lei¬
stungsfähige Unternehmer vergeben.
Ist die Bauerlaubnis erteilt, so beginnt die Rrbeit auf dem Bau¬
platze gewöhnlich mit dem Graben eines Brunnens oder mit der Zu¬
leitung des notwendigen Wassers. Die Rnfuhr des Baumaterials ist
dann die nächste Rrbeit. Bruch- und Backsteine, Ralk und Sand u. dgl.
werden in zweckmäßiger Ordnung um den Platz herum, auf dem das
neue Gebäude erstehen soll, aufgehäuft.
Nun wird die Baugrube ausgeworfen: das Rufmauern der
Fundamente oder Grundmauern beginnt. Das geht oft glatt und
leicht vonstatten,- zuweilen aber bereitet diese wichtige Rrbeit unvorher¬
gesehene Schwierigkeiten und Rosten, so daß oft mehr Geld in die Erde
gesteckt werden muß, als über ihr verbaut wird. Eine sehr sorgfältige
Untersuchung des Baugrundes sollte bei beabsichtigtem Baue niemals
unterbleiben. Ruf „Felsen bauen" ist auch hier immer gut,- doch ist auch