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demselben Preise befördert wurde. Einen Unterschied bedingte
nur noch die Schwere des Briefes; unter einem Lot schwer wurde
er für einen Penny befördert, über ein Lot schwer bezahlte er
den doppelten Satz. Zur Erleichterung des Freimachens und der
Einlieferung der Briefe zur Post wurden Briefmarken und ge¬
stempelte Briefumschläge eingeführt. Damit begann eine neue
Zeit für das gesamte europäische Postwesen; denn die allgemeine
Stimme entschied sich bald für die Hillschen Einrichtungen, und
in allen Kulturstaaten Europas ahmte man sie nach. Der Brief-
verkehr stieg infolgedessen rin geradezu überraschender Weise.
In Deutschland hatten sich inzwischen die selbständigen
Postanstalten gegen früher noch vermehrt; nur in den kleinen
mitteldeutschen Staaten hielt, dem allgemeinen Mißvergnügen zum
Trotz, die immer schwerfälliger gewordene Thurn und Taxissehe
Post unerschütterlich aus. Alle Bestrebungen, namentlich der
preußischen Postmänner, in bezug auf Herstellung eines einzigen
«teutschen Postgebietes blieben ohne Erfolg; auch die 1847 in
Dresden abgehaltene „deutsche Postkonferenz“ ging ohne redens¬
werte Ergebnisse auseinander. Es bedurfte erst des erschütternden
Anstoßes im Jahre 1848, um die deutschen Begierungen zum Ab¬
schluß des deutsch-österreichischen Postvereins-Vertrages vom
6. April 1850 zu vereinigen. Darin ward die Herstellung eines
großen allgemeinen Postgebietes, gleichmäßige Einrichtung des
Dienstes und der Verwaltung, wohlfeilere und schnellere Be¬
förderung und endlich Vertretung der deutschen Post in ihrer
Gesamtheit gegenüber dem Auslande beschlossen.
Einen weiteren Fortschritt brachte das Jahr 1866, in dem
die preußische Legierung nach Einverleibung von Frankfurt,
Hessen und Hannover sich entschloß, das Haus Thurn und Taxis
zum Verzicht auf seine Postgerechtsame gegen eine Entschädigung
von 3 Millionen Talern zu veranlassen. Am 1. Juli 1867 wurde
der Übergang der fürstlichen Postanstalten an Preußen vollzogen,
an demselben Tage, an dem auch der Norddeutsche Bund
ins Leben trat, dessen Verfassung das Post- und Drahtnachrichten¬
wesen einheitlich regelte. Alle Verschiedenheiten in den Postgebühren
wurden mit einem Schlage im Bundesgebiete beseitigt. Noch in dem¬
selben Jahre schloß der Bund mit Bayern, Württemberg und Baden,
ferner mit Österreich-Ungarn und Luxemburg Verträge ab, in
denen die Postverkehrsbeziehungen mit diesen Ländern nach den
im Norddeutschen Bundesgebiet geltenden Grundsätzen geregelt
wurden. Die Errichtung des Deutschen Beiches erweiterte die nord¬
deutsche Bundespost zur Beichspost. Diese gilt als Beichsver-
kehrsanstalt mit einheitlicher Leitung und einheitlichem Betriebe;
denn obwohl Bayern und Württemberg ihr Postrecht behielten,
so vertritt die Beichspost sie doch dem Auslande gegenüber, und
die Postgesetze und die Gebührensätze gelten in ganz Deutschland.
Alle diese Erfolge im Postwesen verdanken wir Stephan, dem