Full text: [Teil 2 = Oberstufe, [Schülerband]] (Teil 2 = Oberstufe, [Schülerband])

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Reiche dieselbe Fürsorge und Pflege zuzuwenden, welche Wir in Preußen zur 
Fortbildung der von Unserem in Gon ruhenden Vater im Anfange dieses 
Jahrhunderts begründeten Verbesserungen zu bethätigen suchen Wi haben 
Uns diese Pflicht besonders gegenwärtig gehalten seit dem Erlasse des Sozialisten⸗ 
gesetzes und schon damals Ünsere Überzeugung kundgegeben, daß die Gesetz⸗ 
gebung sich nicht auf polizeiliche und strafrechtliche Maßregeln zur Unterdrückung 
und Abwehr staatsgefährlicher Umtriebe beschränken darf, sondern suchen muß, 
zur Heilung oder doch zur Minderung des durch Strafgesetze beküämpften Übels 
Verbesserungen einzuführen, welche dem Wohle der Arbeiter förderlich und die 
10 Lage derselben zu bessern und zu sichern geeignet sind. 
Wir haben dieser Überzeugung insbesondere in Unserer Botschaft vom 
17. November 1881 Ausdruck gegeben und Uns gefreut, als einen ersten Er⸗ 
folg Unserer Sorgen und Bestrebungen in dieser Richtung in Unserem König— 
reich Preußen wenigstens die beiden ersten Stufen der Klassensteuerpflichtigen 
15 von dieser Abgabe an den Staat befreien zu können. 
Dankbar für die einmütige Unterstützung Unserer hohen Verbündeten, 
dankbar für die hingebende Arbeit Unserer Behörden, sehen Wir auch auf dem 
Gebiete der Reichsgesetzgebung den Anfang des Verbesserungswerkes soweit 
gediehen, daß dem Reichstage beim Beginne der jetzigen Sitzung der Entwurf 
20 eines Gesetzes über Versicherung der Abeiler gegen Betriebsunfälle in neuer, 
mit Rücksicht auf die früheren Verhandlungen umgearbeiteten Fassung vorgelegt 
und ergänzt werden konnte durch einen Gesetzentwurf zur Einrichtung des ge⸗ 
werblichen Krankenkassenwesens. 
Seitdem haben Wir, den Verhandlungen des Reichstages über diese Vor⸗ 
25 lagen mit besonderer Aufmerksamkeit folgend und zu jeder möglichen Erleich⸗ 
terung derselben gern die Hand bietend, an dem Wunsche wie an der Hoff— 
nung festgehalten, daß diese Sitzung des Reichstages nicht zu Ende gehen werde, 
ohne daß jene Vorlagen zur Annahme gelangten. 
Wir haben auch mit Anerkennung und Befriedigung gesehen, wie die 
80 ernste Arbeit, welche der Beratung des Krankenkassengefetzes gewidmet worden 
ist, diesen Teil der Gesamtaufgabe bereits soweit gefördert hat, daß in Bezug 
auf ihn die Erfüllung Unserer Erwartungen kaum mehr zweifelhaft erscheint. 
Mit Sorge aber erfüllt es Uns, daß die grundsätzlich wichtigere Vorlage 
über die Unfallversicherung bisher nicht weiter gefördert worden ist, und daß 
daher auf deren baldige Durchberatung nicht mit gleicher Sicherheit gerechnet 
werden kann. Bliebe diese Vorlage jetzt unerledigt, so würde auch die Hoff⸗— 
nung, daß in der nächsten Sitzung weilere Vorlagen wegen der Alters⸗— und 
Invalidenversorgung zur gesetzlichen Verabschiedung gebracht werden könnten, 
völlig schwinden. 
Die dazu erforderliche Zeit ist eine lange für die Empfindungen, mit 
welchen Wir in Unserem Lebensalter auf die Größe der Aufgaben blicken, 
welche zu lösen sind, ehe Unsere in der Botschaft vom 17. November 1881 
ausgesprochenen Absichten eine praktische Bethätigung auch nur soweit erhalten, 
daß sie bei den Beteiligten volles Verständnis und infolge dessen auch volles 
4G5 Vertrauen finden. 
Unsere Kaiserlichen Pflichten gebieten Uns aber, kein in Unserer Macht 
stehendes Mittel zu versäumen, um die Besserung der Lage der Arbeiter und
	        
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