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II. Der Gewerbetreibende am eignen Herd.
5. Stets beobachte man die größte Reinlichkeit! Ein Aus—
scheuern des Bodens und ein Tünchen der Wände muß wiederholt im
Jahre geschehen.
6. In Fabrikräumen, welche zur Bearbeitung giftiger Substanzen
dienen, dürfen niemals Speisen oder Getränke genossen werden. Hier
müssen notwendig besondere Eßstuben eingerichtet werden.
7. Badeeinrichtungen (Dampfbäder, Wannenbäder, Duschen,
Brausen ꝛc.) sollten bei großen Anlagen niemals fehlen, da Reinhaltung
des Körpers eine Hauptbedingung zur Erhaltung der Gesundheit ist.
8. Die Aborte müssen allen Anforderungen der Gegenwart ent—
sprechen und in hinreichender Anzahl und in Trennung vorhanden sein,
wenn beide Geschlechter beschäftigt sind.
9. Tag- und Nachtarbeiten derselben Arbeiter sind unzulässig.
Nur der Wechsel von Ruhe und Arbeit kaun die Gesundheit erhalten.
Arbeiter, welche des Tages arbeiten, dürfen nie zu Nachtarbeiten heran—
gezogen werden.
10. Art und Dauer der Arbeit. Akkordarbeiten heben die
moralische Kraft und das Interesse des Arbeiters an seinem Berufe; sie
gewöhnen an Fleiß und Pünktlichkeit. Sie sind nur dann nicht zulässig,
wenn es sich um die Fabrikation explosiver Substanzen handelt, weil hier
durch übereiltes Reiben und Stoßen am leichtesten Entzündungen herbei—
geführt werden. Den Normal-Arbeitstag seitens des Staates vorzu—
schreiben, wird stets auf große, schwer zu überwindende Schwierigkeiten
stoßen. Man kommt immer mehr zu der Überzeugung, daß mäßig
lange Arbeitszeiten und mäßig schwere Arbeiten nicht nur in allgemein
menschlichem, sondern auch in wirtschaftlichem Interesse zu empfehlen sind.
Nach Paulick.
85. Die Lüftung der Werkstätten.
1. In neuerer Zeit bricht sich immer mehr die Erkenntnis Bahn,
daß die Erhaltung der vollen Arbeitskraft eines Mannes zum nicht
geringen Teil von der Beschaffenheit der in den Arbeitsräumen vorhandenen
Luft abhängt. Licht und Luft sind die Haupterfordernisse für das Wohl—
befinden des Menschen. Beide lassen sich durch genügend große Fenster
dem Arbeitsraume leicht zuführen. Man sollte von der natürlichen
Ventilation, dem Offnen der Fenster, besonders auch der Dachfenster, den
weitgehendsten Gebrauch machen. Die Erhaltung guter und reiner Luft
bietet jedoch immer gewisse, je nach der Art des Betriebes mehr oder
minder große Schwierigkeiten.
2. Der Fabrikstaub kann wie der Luftstaub aus allen Natur—
reichen herrühren. Im allgemeinen lassen sich nach seiner Wirkung unter—
scheiden: a) Der chemisch und mechanisch indifferente Staub, wie
er in der Müllerei, Bäckerei, in Stärkemehlfabriken, beim Sortieren der
Lumpen, der Wolle, in der Flachs- und Baumwollspinnerei, beim Kürschner—
geschäft, in der Hutfabrikation ꝛc. vorkommt. Ein solcher Staub vermag
zwar mehr oder weniger in die Organe der Luftwege einzudringen, sich
auf den Schleimhäuten abzulagern und dadurch die Tätigkeit der Lungen