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Bestrafung; doch entging Heinrich nicht, wie der Kläger sorgfältig jeden
Umstand wegließ, der zur Entschuldigung des Malers dienen konnte.
Der König hörte deshalb den edlen Lord mit einer Gelassenheit an, die
dieser nicht erwartet hatte, und die ihn so empörte, daß er zugleich die
Mäßigung gänzlich vergaß, welche die Gegenwart seines Herrn ihm auf-
legen mußte. Er begann mit eigenmächtiger Rache dem Täter zu drohen,
indem er laut aussprach, daß er wohl sehe, wie wenig die Majestät ge¬
neigt sei, selbst die gerechte Strafe über ihn ergehen zu lassen.
Jetzt ergrimmte der König, beschuldigte den Lord eines Eingreifens
in seine geheiligten Rechte und endete zuletzt mit der Versicherung, der
Streit gelte nicht mehr dem Maler sondern seiner eignen geheiligten
Person. — „Meint Ihr denn/ sprach er fast wie Kaiser Maximilian
zu dem Edelmann, der sich weigerte, Albrecht Dürer die Leiter zu halten,
„meint Ihr denn, ein Meister wie Holbein sei so unbedeutend? Bringt
mir sieben Bauern, und ich mache Euch, wenn ich will, in einer Viertel¬
stunde sieben solche Grafen, wie Ihr seid, daraus; aber aus sieben solcher
Grafen vermag ich nimmermehr nur einen einzigen Hans Holbein zu schaffen."
Die ganze komitragische Geschichte endete zuletzt mit dem heiligen
Versprechen des Lords, an dem Maler weder persönliche Rache selbst
zu nehmen noch durch andere nehmen zu lassen und mit des Königs
sehr ernstlicher Versicherung, daß er jede Holbein zugefügte Beleidigung
als ihm selbst widerfahren aufnehmen und bestrafen würde. Wie höflich
sich in der Folge der ganze hohe und niedere Adel von England gegen
Holbein betrug, ist leicht zu erachten, und gewiß hat keiner mehr gegen
dessen Willen sich in seine Werkstatt zu drängen gesucht.'
I. Schopenhauer.
20. Die Familie Fugger.
Der Stammvater der Familie Fugger, deren Glieder noch jetzt als
Fürsten und Grafen weitläufige Güter und Herrschaften in Bayern und
Württemberg besitzen, war Hans Fugger. Als armer aber rühriger
Webergesell kam er nach Augsburg (1365), erlangte durch Verheiratung
mit einer Bürgerstochter das Bürgerrecht und wurde, nachdem er ein
wohlgelungenes Meisterstück verfertigt hatte, in die Weberzunft aufge¬
nommen. Durch Fleiß und Geschicklichkeit, durch einen untadelhaften
und ehrbaren Lebenswandel erwarb er sich bald die Zuneigung und
Achtung seiner Mitbürger, sodaß ihn die Weberzunft sogar zu
ihrem Vertreter im Stadtrate erwählte. Es war aber dieses Amt um
so ansehnlicher, als die Weberzunft gerade in Augsburg die höchste
Geltung unter den übrigen Zünften genoß, und dies schrieb sich von den
ältesten Zeiten her. Die Weber rühmten sich nämlich, in der ewig denk¬
würdigen Schlacht auf dem Lechfelde, in welcher der große deutsche
Kaiser Otto I. die Ungarn aus Deutschland vertrieb, von einem mächtigen
Heerführer dieses wilden Volkes einen Schild erbeutet zu haben. Zur