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Bestrafung; doch entging Heinrich nicht, wie der Kläger sorgfältig jeden 
Umstand wegließ, der zur Entschuldigung des Malers dienen konnte. 
Der König hörte deshalb den edlen Lord mit einer Gelassenheit an, die 
dieser nicht erwartet hatte, und die ihn so empörte, daß er zugleich die 
Mäßigung gänzlich vergaß, welche die Gegenwart seines Herrn ihm auf- 
legen mußte. Er begann mit eigenmächtiger Rache dem Täter zu drohen, 
indem er laut aussprach, daß er wohl sehe, wie wenig die Majestät ge¬ 
neigt sei, selbst die gerechte Strafe über ihn ergehen zu lassen. 
Jetzt ergrimmte der König, beschuldigte den Lord eines Eingreifens 
in seine geheiligten Rechte und endete zuletzt mit der Versicherung, der 
Streit gelte nicht mehr dem Maler sondern seiner eignen geheiligten 
Person. — „Meint Ihr denn/ sprach er fast wie Kaiser Maximilian 
zu dem Edelmann, der sich weigerte, Albrecht Dürer die Leiter zu halten, 
„meint Ihr denn, ein Meister wie Holbein sei so unbedeutend? Bringt 
mir sieben Bauern, und ich mache Euch, wenn ich will, in einer Viertel¬ 
stunde sieben solche Grafen, wie Ihr seid, daraus; aber aus sieben solcher 
Grafen vermag ich nimmermehr nur einen einzigen Hans Holbein zu schaffen." 
Die ganze komitragische Geschichte endete zuletzt mit dem heiligen 
Versprechen des Lords, an dem Maler weder persönliche Rache selbst 
zu nehmen noch durch andere nehmen zu lassen und mit des Königs 
sehr ernstlicher Versicherung, daß er jede Holbein zugefügte Beleidigung 
als ihm selbst widerfahren aufnehmen und bestrafen würde. Wie höflich 
sich in der Folge der ganze hohe und niedere Adel von England gegen 
Holbein betrug, ist leicht zu erachten, und gewiß hat keiner mehr gegen 
dessen Willen sich in seine Werkstatt zu drängen gesucht.' 
I. Schopenhauer. 
20. Die Familie Fugger. 
Der Stammvater der Familie Fugger, deren Glieder noch jetzt als 
Fürsten und Grafen weitläufige Güter und Herrschaften in Bayern und 
Württemberg besitzen, war Hans Fugger. Als armer aber rühriger 
Webergesell kam er nach Augsburg (1365), erlangte durch Verheiratung 
mit einer Bürgerstochter das Bürgerrecht und wurde, nachdem er ein 
wohlgelungenes Meisterstück verfertigt hatte, in die Weberzunft aufge¬ 
nommen. Durch Fleiß und Geschicklichkeit, durch einen untadelhaften 
und ehrbaren Lebenswandel erwarb er sich bald die Zuneigung und 
Achtung seiner Mitbürger, sodaß ihn die Weberzunft sogar zu 
ihrem Vertreter im Stadtrate erwählte. Es war aber dieses Amt um 
so ansehnlicher, als die Weberzunft gerade in Augsburg die höchste 
Geltung unter den übrigen Zünften genoß, und dies schrieb sich von den 
ältesten Zeiten her. Die Weber rühmten sich nämlich, in der ewig denk¬ 
würdigen Schlacht auf dem Lechfelde, in welcher der große deutsche 
Kaiser Otto I. die Ungarn aus Deutschland vertrieb, von einem mächtigen 
Heerführer dieses wilden Volkes einen Schild erbeutet zu haben. Zur
	        
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