Full text: Deutsches Lesebuch für die weibliche Jugend

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ut wie Bischof Otto, der Oheim des Hohenstaufenkaisers Barba— 
ossa. 
Dieser begab sich freiwillig eines Teiles seiner Hoheitsrechte zu 
Gunsten der Stadt und verlieh ihr eine Art von Verfassungsurkunde, 
nach der jährlich zwölf ehrsame und biedere Leute aus den bischöflichen 
Beamten und Stadtbürgern (d. h. den Geschlechtern) zu Ratsleuten 
erwählt werden sollten. Die Ratsleute ihrerseits sollten einen Am— 
meister wählen und schwören, „daß sie des Bischofs, des Stiftes und 
der Stadt Ehre in jeder Hinsicht mit Fleiß fördern und die Bürger, 
8 seien hohe oder geringe, reiche oder arme, vor allem Übel, so viel 
sie es nur vermögen, beschirmen und alle Dinge der Wahrheit gemäß 
recht richten wollten.“ Diese Urkunde bildete die erste Grundlage, auf 
welcher sich dann allmählich der stolze Bau der freien städtischen Selbst— 
verwaltung erhoben hat. 
In der folgenden Zeit strebte die Stadt unter Anlehnung an die 
laiserliche Macht nach Erweiterung ihrer Rechte und Freiheiten gegen— 
über der bischöflichen Gewalt. Die höchste Anerkennung ihrer Selbst— 
ständigkeit und Freiheit, die Stellung unter den unmittelbaren Schutz 
von Kaiser und Reich, erlangte Straßburg unter König Philipp von 
Schwaben. Derselbe erhob durch einen Erlaß aus der Pfalz zu Hage— 
nau (1205) Straßburg zur freien Reichsstadt. Ein späterer Grund— 
vertrag zwischen Bischof und Stadt (1249) zog noch schärfer die Grenze 
der beiderseitigen Rechte. 
Die freie Reichsstadt mußte aber für ihre Unabhängigkeit noch 
manche Kämpfe bestehen. Nur widerwillig verzichteten die Bischöfe auf 
die Ausübung ihrer alten Hoheitsrechte, und als die Zeit der Zwischen— 
regierung hereinbrach, in welcher die Stadt des schützenden Arms 
mächtiger Kaiser entbehrte, da glaubte der Bischof den Augenblick ge— 
kommen, um seine Macht wieder herzustellen und vielleicht auch hier 
am Oberrhein ein geistliches Fürstentum mit weltlicher Macht zu be— 
gründen, wie solche weiter abwärts am Rhein und an der Mosel, in 
Mainz, Köln und Trier, bereits bestanden. Da galt es für Straßburg, 
auf der Hut zu sein und seine Reichsfreiheit gegen die Anmaßungen 
des Bischofs zu verteidigen. 
Bei Hausbergen kam es im März 1262 zum Kampf mit den 
Waffen; der Bischof, der stolze Walter von Geroldseck, wurde von den 
tapferen Bürgern besiegt, und sein Nachfolger mußte sich zu einem 
Frieden mit der Stadt verstehen, in welchem derselben alle Freiheiten 
bestätigt und neue Vorrechte eingeräumt wurden. 
Von dem Tage von Hausbergen schreibt sich das Ansehen, welches 
Straßburg nach außen genoß. Ritter, Edle und Städte bewarben sich 
um das Bündnis mit der Reichsstadt. Vom Kaiser ward sie hoch ge— 
ehrt und im Reiche den vornehmsten Städten gleichgestellt. Im Innern
	        
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