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nehmen wollte. Nun wurde er zu Herrn Siegert aus Liegnitz ge—
braͤcht; aber der lange, hagere Mann und sein feuerfarbener, bis
zur Ferse hinabreichender Oberrock setzten den Knaben so sehr in
Furcht, daß er kein Wort hervorzubringen vermochte. „Er sei zu
hlöde zum Buchhandel,“ hieß es. Endlich zeigte sich Adam Friedrich
Böhme, welcher in Leipzig selbst eine Handlung hatte und die Ru—
dolstädter Bibliothek mit Büchern versorgte, geneigt, ihn zu neh—
men. „Aber der Junge muß noch ein Jahr wieder nach Haus, jetzt
ist er für die Arbeit noch zu klein und zu schwach.“
Als das Jahr verflossen war, wurde zwischen dem Oheim und
dem künftigen Lehrherrn ein feierlicher Vertrag geschlossen, der fol⸗
gendermaßen lautete:
Im Namen Gottes!
Zu wissen sei hiermit denen es vonnöten, daß zwischen Herrn
Heubel an einem und Herrn Adam Friedrich Böhme, Bürger und
Buchhändler in Leipzig, an anderem Teil nachstehender Kontrakt
verabredet und geschlossen worden.
Es hat genannter Herr Heubel seinen Neffen Christoph Fried—
rich Perthes, welcher Lust hat, die Buchhandlung zu erlernen, ein—
gangs erwähntem Herrn Böhme zu einem Lehrburschen übergeben,
und zwar dergestalt, daß Herr Böhme diesem jungen Menschen die
Buchhandlung ohne Entrichtung einigen Lehrgeldes in sechs Jah—
ren, welche Zeit von Michaelis 1787 angefangen und Michaelis
1793 ihrẽ Endschaft erreichen soll, zu lehren versprochen und ihn
nicht allein in solcher Handlung möglichst zu unterrichten, sondern
auch zu aller Gottesfurcht und wohlanständigen Tugenden anhal⸗
ten und vermahnen, nicht weniger mit Essen und Trinken gewöhn—
lichermaßen versehen, auch ihm nach ausgestandenen Lehrjahren er—
forderlichenfalls einen Lehrbrief erteilen und daferno er sein Glück
weiter suchen will, mit Rekommandation an die Hand gehen und
überhaupt sich, wie einem christlichen Lehrherrn geziemt, verhal—
ten will.
Dagegen verspricht Herr Heubel, seinem Neffen ein Federbett
nebst dazugehörigen Überzügen mitzugeben und solches nach Verlauf
von sechs Jahren Herrn Böhme als Eigentum zurückzulassen. Da—
ferno aber Herr Böhme nach Gottes Willen vor Beendigung der
sechs Jahre versterben sollte, bedingt sich mehrbedachter Herr Heu⸗
bel ausdrücklich aus, seinen Neffen nach Beschaffenheit der Umstände
einem anderen Lehrherrn zu übergeben, um die rückständigen Lehr—
jahre vollends erlernen zu lassen, auch das mitgegebene Federbett
wiederum zurückzufordern ihm freistehen soll.
Ferner will erwähnter Herr Heubel seinen Neffen die ganze
Lehrzeit mit notdürftiger Wäsche und Kleidung versehen, daneben