13. Der Reichstag zu Augsburg. 339
solche Gelehrte, die wie Johannes Eck, Konrad Wimpina, Johann Faber,
Johann Eochläus bisher schon als Verfechter des römisch-katholischen Lehr-
begriffs wider Luther und seine Anhänger hervorgetreten waren. Bei der
feindseligen Stimmung, die sich in Reden und Flugschriften von allen Seiten
gegen die reformatorisch Gesinnten kund gab, die sich selbst in der Weigerung
des Kaisers zeigte, dem Kurfürsten von Sachsen die versprochene, aber noch
immer noch vorenthaltene Belehnung zu erteilen, weil er sich in Sachen
der Religion von ihm getrennt, konnten die Evangelischen keinen günstigen
Ausgang erwarten. Pfaffen und Kardinäle, schreibt Jonas an Luther,
brennen wie Feuer in den Dornen. Die Papisten beherrschten das Feld, sie
drängten den Kaiser mehr und mehr aus der schiedsrichterlichen Stellung, die er
zu behaupten gesucht. Der Kardinal-Legat Campeggi wandte sich an Erasmus;
dieser zeigte jedoch keine Lust, sich aus einen Kampfplatz zu begeben, wo
Scholastiker und Mönche, gegen die er so manchen Hieb geführt, das große
Wort hatten. Er begnügte sich mit einem Gutachten, worin er zur Vorsicht
mahnte und inbetreff der Priesterehe, der Klostergelübde und der Abend¬
mahlsform sich zu Gunsten der Protestierenden aussprach.
Als die katholischen Theologen die in der Eile zum Teil aus mit¬
gebrachten ältern Abhandlungen zusammengestellte Widerlegungsschrift, Kon-
futation genannt, einreichten, schien das Werk selbst dem Kaiser und der
Mehrzahl der Versammlung sowohl wegen der Weitschweifigkeit als wegen
des gehässigen Tones zur Vorlegung ungeeignet. Es mußte umgearbeitet
und verkürzt werden. In dieser Gestalt wurde die „Konsumtion" einer gründ¬
lichen und eingängigen Beratung unterworfen und dann in demselben Saale
des Bischofshofes wie früher die Konfession vorgelesen. Auch sie zerfiel in
zwei Teile; im ersten war vom Glauben, im zweiten von den Gebräuchen
gehandelt. Konnte man dort bereits in den Lehren von Sakrament und
Gnade, von der Rechtfertigung durch Christus, von der Wirkung des Glaubens
und der Werke den Einfluß der reformatorifcheu Doktrinen bemerken, so
hielt man bei den Gebräuchen um so schroffer die bestehenden Einrichtungen
fest, nur daß man bei der Begründung mehr auf die Heil. Schrift und die
altkatholische Kirche zurückging, als auf die Scholastik und die kirchlichen
Anordnungen späterer Jahrhunderte. Man beharrte bei der Abendmahls¬
form unter einer Gestalt, bei der Siebenzahl der Sakramente, bei Cölibat
und Meßopfer und bei dem ganzen hierarchischen System, dem man
göttlichen Ursprung beilegte. Nach der Verlesung stellte der Kanzler
Brück im Namen der Unterzeichner der Konfession das Verlangen, daß ihnen
die Schrift zur Prüfung und Beantwortung eingehändigt werde. Aber auf
den Rat des Legaten wies der Kaiser den Antrag zurück. Es wurde er¬
widert: „Kaiserliche Majestät habe die verlesene Schrift dermaßen erwogen
und befunden, daß sie nicht widerlegt noch abgelehnt werden möge, und be¬
gehre nochmals gnädig wie ernstlich, daß sich der Kurfürst mit seinen Anhängern
samt ihren Predigern zu derselben gleich und einhellig halten sollten." Statt als
Schiedsrichter sich über die Parteien zu stellen, verlangte also der Kaiser im
Sinne der Majorität Gehorsam und Unterwerfung; wo nicht, fo werde er ver¬
fahren, wie es ihm als Kaiser und Schirmherrn der Kirche zukomme. Sogar die
Möglichkeit einer Widerlegung wollte er den Evangelischen durch Vorenthaltung
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