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gilt namentlich von gebrauchter Wäsche und von den Abgängen des Kranken
Stuhlgang, Urin, Auswurf, Erbrochenes ꝛc.) Die Wäsche wird in ein
im Krankenzimmer stehendes größeres Gefäß (Waschbütte u. dergl.) gelegt,
in dem man eine starke Schmierseifelösung angemacht hat. In dieser Lösung
weicht man die Wäsche mehrere Slunden ein oder kocht sie dann in einem
andern Raum 4 Stunde lang im Wasser. Die Abgänge müssen ebenfalls
im Krankenzimmer in einen Topf mit 2prozentiger Lysollösung (20 g oder
etwa 114 Eßlöffel Lysol auf Liter Wasser) geschüttet werden und darin
mindestens eine Stunde bleiben, ehe sie in den Abort gebracht werden.
Besonders bei Typhus und Ruhr ist die Desinfektion des Stuhlgangs
mit größter Sorgfalt auszuführen.
Den Kranken selbst wasche man täglich mehrmals ganz und gebe ihm
öfters frische, aber gut vorgewärmte Leib⸗ und Bettwäsche. Es ist ein
törichter Aberglaube, daß man einen mit einer ansteckenden Krankheit
behafteten Kranken, insbesondere Masern- und Scharlachkranken, nicht
waschen und frisch kleiden dürfe. Beides ist bei entsprechender Vorsicht
warmes Waschwasser, vorgewärmte Wäsche) ungefährlich, und da gerade
bei Erkrankungen die Hautpflege doppelt nötig ist um die ungesunden
Säfte aus dem Körper zu entfernen, höchst vorteilhaft. Der Kranke muß
sein eigenes Eß⸗ und Trinkgeschirr haben, das im Zimmer verbleiben muß.
Das Krankenzimmer muß täglich durch feuchtes Aufwischen (nicht Kehren)
gereinigt und stets gut gelüftet werden.
Die pflegende Person muß nach jeder Berührung des Kranken die
Hände in zweiprozentiger Lysolloͤsung waschen; sie darf niemals im Kranken⸗
zmmer essen oder trinken.
Nach Beendigung der Krankheit muß der Kranke ein warmes Seifen—
bad nehmen oder wenigstens den ganzen Körper mit warmem Seifenwasser
abwaschen und das benutzte Zimmer muß einer gründlichen Desinfektion
unterzogen werden, da sonst der Ansteckungsstoff darin bleibt und später
auf Gesunde übergehen kann.
Zu den ansteckenden Krankheiten im weiteren Sinne des Wortes ge—
hören auch die Lungens chwindsucht (Tuberkulose, Auszehrung) und die
Geschlechtskrankheiten.
Die Lungenschwindsucht wird durch den sogenannten Tuberkelbazillus
verursacht, der in unzähligen Mengen im Auswurf der Schwindsüchtigen
enthalten ist. Wird der Auswurf, wie es ja gewöhnlich geschieht, in Spuck⸗
näpfe, die mit Sand, Sägemehl oder Asche gefüllt sind, oder auf den Fuß⸗
hoden entleert, so trocknet er ein, zerstäubt, ird dann mit der Lust weiter
getragen und gelangt durch Einalmung in die Lunge anderer Menschen.
Die Kranken müssen deshalb angehalten werden, im Hause nur in ein mit
Wasser gefülltes Speiglas auszuspucken, dessen Inhalt in den Abort ge⸗
gossen wird, außerhalb der Häuser in ein Taschentuch, das aber häufig ge⸗
hechselt wird und, wie vorhin dargelegt, in Schmierseifelösung eingeweicht
berbden muß. Gegen die Schwindsucht schützt man sich am sichersten durch
Kräftigung und Abhärtung des Körpers von Jugend auf, durch gesunde
Wohniung, zweckmäßige Ernährung und regelmäßige Lebensweise.