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Kann z. B. ein Konditormeister trotz aller Mahnungen von einem
Schuldner kein Geld erlangen, so klagt er seine Forderung ein. Zu dem
Zwecke hat er zunächst einen Zahlungsbefehl zu erwirken. Das erreicht er,
indem er folgende Eingabe dem zuständigen Amtsgericht überreicht:
Gesuch Wilhelmsburgq, den 1. Mai 1913.
des Konditormeistèêrs Otto Helms Drnebengenannte Behlagte
in Vilhelmsburg, Vehringstr. 18, schul. t mir laet beiliegender Rech-
um Erlassung eines Zahlungsbefehles nungshopieen seit dem Mondt Mai
gegen den Lobomotivfuhrer Wilhelm 1912 die Summe von 42.M 50 Pf.
Scehæwertfeger in Harburg, August- nebst õ O Zinsen für das Jahr vom
strasse 22, wegen 42 M 50 Pf. 1. Januar 1913 an. Da von dem
und des Meiteren. Benplagten troteæ wiederholter Man-
nungen Zahlungen nicht au erlangen
sind, so beantrage ich hiermit:
an den Mahnbekblagten einen
Zahlungsbefehl auf Grund des 8 628
der Zivlproæessord nungq æu erlassen,
die für mich bestimmte Ur-
solrift des Zallungsbefehles nebst
der Zustellungsurhunde seiner Zeit
an mich in eingeschriebenem Briefe
gelangen eæu lassen.
Otto Helms, Konditormeister.
An die Gerichtsschreiberei des
Kyl. Amtsgerichts æu Harburg ( Elbe).
Hat der Zahlungsbefehl keinen Erfolg, so ist etwa in nachfolgender
Form die Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls zu beantragen:
Gesuch
des Konditormeisters Otto Helms
in Wilhemsburg, Vehringstr. 18,
um Vollstrebungserblurungq des er-
lassenen Zahlungsbefehles gegen
den Lonkomotivfuhrer Wilhelm
Schæwertfeger in Harburg, August-
strasse 22.
An die Gerichtssclureiberei des
Kgl. Amtsgeriehts æu Harburg ( Elbe).
Wilhelmsburg, den 15. Mai 1913.
Indem ioh dem Gerichte die
Absclhrift des an den nebengenannten
Mahnbeklagten unterm 5. d. M. er-
lassenen Zahlungsbefehles nebst Zu-
stellungsurhumde uberreiche, beun-
trage ich, da Widersspruch nicht
erhoben worden ist, den Zahlungs-
befenl fũr vollstrechbar eæu erhluren
und den Schuldner æur Lragung
der Kosten dieses Verfahrens æu
verurteilen.
Otto Helms, Konditormeister.
Nachdem man einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl erwirkt hat, ist
bei dem Gerichtsvollzieher des betreffenden Amtsgerichtes das folgende
Gesuch um Pfändung einzureichen: