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Kann z. B. ein Konditormeister trotz aller Mahnungen von einem 
Schuldner kein Geld erlangen, so klagt er seine Forderung ein. Zu dem 
Zwecke hat er zunächst einen Zahlungsbefehl zu erwirken. Das erreicht er, 
indem er folgende Eingabe dem zuständigen Amtsgericht überreicht: 
Gesuch Wilhelmsburgq, den 1. Mai 1913. 
des Konditormeistèêrs Otto Helms Drnebengenannte Behlagte 
in Vilhelmsburg, Vehringstr. 18, schul. t mir laet beiliegender Rech- 
um Erlassung eines Zahlungsbefehles nungshopieen seit dem Mondt Mai 
gegen den Lobomotivfuhrer Wilhelm 1912 die Summe von 42.M 50 Pf. 
Scehæwertfeger in Harburg, August- nebst õ O Zinsen für das Jahr vom 
strasse 22, wegen 42 M 50 Pf. 1. Januar 1913 an. Da von dem 
und des Meiteren. Benplagten troteæ wiederholter Man- 
nungen Zahlungen nicht au erlangen 
sind, so beantrage ich hiermit: 
an den Mahnbekblagten einen 
Zahlungsbefehl auf Grund des 8 628 
der Zivlproæessord nungq æu erlassen, 
die für mich bestimmte Ur- 
solrift des Zallungsbefehles nebst 
der Zustellungsurhunde seiner Zeit 
an mich in eingeschriebenem Briefe 
gelangen eæu lassen. 
Otto Helms, Konditormeister. 
An die Gerichtsschreiberei des 
Kyl. Amtsgerichts æu Harburg ( Elbe). 
Hat der Zahlungsbefehl keinen Erfolg, so ist etwa in nachfolgender 
Form die Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls zu beantragen: 
Gesuch 
des Konditormeisters Otto Helms 
in Wilhemsburg, Vehringstr. 18, 
um Vollstrebungserblurungq des er- 
lassenen Zahlungsbefehles gegen 
den Lonkomotivfuhrer Wilhelm 
Schæwertfeger in Harburg, August- 
strasse 22. 
An die Gerichtssclureiberei des 
Kgl. Amtsgeriehts æu Harburg ( Elbe). 
Wilhelmsburg, den 15. Mai 1913. 
Indem ioh dem Gerichte die 
Absclhrift des an den nebengenannten 
Mahnbeklagten unterm 5. d. M. er- 
lassenen Zahlungsbefehles nebst Zu- 
stellungsurhumde uberreiche, beun- 
trage ich, da Widersspruch nicht 
erhoben worden ist, den Zahlungs- 
befenl fũr vollstrechbar eæu erhluren 
und den Schuldner æur Lragung 
der Kosten dieses Verfahrens æu 
verurteilen. 
Otto Helms, Konditormeister. 
Nachdem man einen vollstreckbaren Zahlungsbefehl erwirkt hat, ist 
bei dem Gerichtsvollzieher des betreffenden Amtsgerichtes das folgende 
Gesuch um Pfändung einzureichen:
	        
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